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Mord nach Maskenstreit: Tankstellen-Shooter seit 2015 radikalisiert

Mord nach Streit um Masken Der Tankstellen-Shooter ist seit 2015 radikalisiert

11.07.2022, 19:37 Uhr

Im Streit um die Maskenpflicht hat ein Mann in Idar-Oberstein einen Tankwart erschossen. Laut einem Psychologen begann die politische Radikalisierung des Angeklagten vor vielen Jahren, er schloss sich kürzlich den Corona-Maßnahmen an. Dem Bericht zufolge trägt er völlige Schuld.

Der mutmaßliche Tankstellen-Killer aus Idar-Oberstein hatte sich nach Angaben eines Gefängnispsychologen seit 2015 politisch radikalisiert. Während der Untersuchungshaft habe der 50-jährige Angeklagte in mehr als 60 Sitzungen über sich, seinen psychischen Zustand, die Tat und allgemeine Themen gesprochen, sagte der als Zeuge vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geladene Psychologe.

Ging es zunächst vor allem um die Flüchtlingspolitik, hat sich die Radikalisierung des Deutschen seit dem Frühjahr 2020 verstärkt. Einer der Gründe dafür ist der Selbstmord seines Vaters im März 2020, der zuvor die Mutter des Angeklagten erschossen hatte. Ab diesem Moment sei er in das Thema Corona-Maßnahmen eingestiegen, sagte der zuvor von der Schweigepflicht entbundene Psychologe.

Dem Bericht zufolge zeigte der Angeklagte keine psychiatrischen oder neurologischen Auffälligkeiten.

(Foto: picture alliance/dpa)

In den Gesprächen zeigte der Angeklagte auch Reue für seine angebliche Tat. Die Gründe dafür sind ihm noch nicht ganz klar. Im Januar habe der Angeklagte im Gefängnis einen Selbstmordversuch unternommen, berichtete der Psychologe.

zugelassen

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Mitte September 2021 auf einen 20-jährigen Tankwart geschossen zu haben, weil dieser Kunden wiederholt vor der Maskenpflicht gewarnt hatte. In einem früheren Prozess hatte der Angeklagte die Tat gestanden und umfassend ausgesagt.

Laut psychiatrischer Untersuchung war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat bei vollem Verstand. Nach dem dem Gericht vorgelegten Gutachten lagen keine psychiatrischen oder neurologischen Auffälligkeiten vor, die auf eine schwere Beeinträchtigung hindeuten würden. Der 50-Jährige habe keine Anhaltspunkte für eine krankhafte psychische Störung, eine verminderte Intelligenz oder andere Behinderungen, die die Strafmündigkeit einschränken würden, so der Experte.

Laut Gerichtsmediziner war der Angeklagte zur Tatzeit stark alkoholisiert und hatte angeblich eine Blutalkoholkonzentration zwischen 1,73 und 1,93 Promille. Je nach Berechnung könnte der mutmaßliche Blutalkoholwert sogar noch höher liegen, so der Experte.