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Maskendeals: Sauter und Nüßlein dürfen hohe Provisionen einbehalten

Die ehemaligen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Neuslein dürfen ihre hohen Provisionen für den Kauf von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie behalten. Eine solche Tätigkeit von Politikern falle nicht unter das Verbot der Bestechung oder Bestechung gewählter Amtsträger, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Keiner von ihnen würde es versäumen, strafrechtlich verfolgt zu werden.

Am Ende wies der BGH die Berufungen der Staatsanwaltschaft München zurück. Sie beschlagnahmte beim Landtagsabgeordneten Sauter 1,24 Millionen Euro – und bei seinem ehemaligen Parteikollegen und Bundestagsabgeordneten Neueslein 660.000 Euro. Beide waren für ihre Dienste als Gewinnbeteiligung bezahlt worden.

Nüßlein aus Partei und Bundestag, Sauter weiter im Landtag

Nüßlein verließ die CSU nach Bekanntwerden der Vorwürfe. Sauter musste seine Parteiämter niederlegen, blieb aber als formal unabhängiger Abgeordneter im Bayerischen Landtag.

Auch der Haftbefehl gegen den Unternehmer, dem Sauter und Nüßlein geholfen haben, die Masken für mehr als 60 Millionen Euro zu verkaufen, wurde laut BGH aufgehoben. Damals gingen die Masken an das bayerische Gesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundesgesundheitsministerium.

Die CSU-Abgeordneten haben sich nicht selbst bestraft

Die Beweggründe des BGH: Nach dem Willen des Gesetzgebers ist nur die Entgeltannahme für Handlungen “in Erfüllung des Auftrags” von Politikern strafbar, d.h. zur Abstimmung im Parlament, in Ausschüssen oder in der Fraktion. § 108e StGB erfasst nicht, dass die Volksvertretung ihren Einfluss außerhalb der politischen Tätigkeit ausübt.

„Sollte der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke anerkennen, obliegt ihm die Entscheidung, ob er diese belassen oder durch eine neue Rechtsverordnung schließen will“, so der BGH. Ansonsten sind den Gerichten die Hände gebunden.

Das Oberlandesgericht München hatte vor dem BGH bereits in seinen Urteilen vom vergangenen November klargestellt, dass Bestechung und Korruption nach geltendem Recht in diesem Fall nicht in Frage kämen. Die Münchner Richter kritisierten: Dass selbst die „missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung eines nationalen Notstands von beispiellosem Ausmaß“ nach der aktuellen Rechtslage straffrei bleibe, erscheine kaum gerechtfertigt.

“Ein Freispruch ersetzt keine moralische Schuld”

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Florian Sickmann sagte, die Rechtslage stehe im krassen Gegensatz zum Rechtsempfinden der Menschen. “Deutschland braucht eine strenge Antikorruptionsgesetzgebung, damit das Mandat das Geldverdienen stoppen kann.”

Hartmut Baumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland, forderte die Ampelkoalition auf, Gesetzeslücken schnell zu schließen. Andernfalls bestehe die Gefahr, „dass das Vertrauen in unsere Abgeordneten und in unseren Rechtsstaat Schaden nimmt“.

CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte der Augsburger Allgemeinen: „Ein gerichtlicher Freispruch ersetzt keine moralische Schuld.“ Als Bundestagsabgeordneter dürfe man „in einer schweren Notlage wie der Corona-Krise nicht reich werden“.

Auch der AfD-Abgeordnete Gerd Mannes bewertete die Prozesse als ethisch verwerflich. Gleichzeitig kritisierte er, dass Souter immer noch im Landtag sitzt.

Die politische Aufarbeitung des Maskenkaufs geht weiter. In Bayern arbeitet ein Untersuchungsausschuss an dem Fall. Sauter und Nüßlein haben sich zu dem Auftrag noch nicht geäußert. Es gibt keine Untersuchungskommission im Bundestag.