Im Zuge des Verfahrens zur Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Kraftwerksbau hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang Juli beim Verfassungsgericht beantragt, die Verordnung zur Erklärung der Koralmgebiete zum Landschaftsschutzgebiet und ggf notwendig, um es zu stornieren. Die Geschichte ist eine Änderung der Verordnung von 2015, wie aus einem Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.
„Schlag ins Gesicht der Regierung“
Wie die Umweltorganisation VIRUS, die das Pumpspeicherwerk Koralm beklagt, am Mittwoch mitteilte, erhielt sie heute ein Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts. Sprecher Wolfgang Rehm sagte: „Das Bundesverwaltungsgericht hat unserem Vorschlag zugestimmt und die im Jahr 2015 erlassene Verordnung zur Verkleinerung des Schutzgebietes der Landschaft Coralpe dem Verfassungsgerichtshof zur Nichtigerklärung vorgelegt. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Regierung des Landes Steiermark.“
Zu den Hintergründen teilte das Büro der steirischen Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) am Mittwoch mit, dass der damalige FPÖ-Landesrat Gerhard Kurtzmann die seit 1956 geltende Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet Koralm mehrfach überarbeitet habe Mal bis 1981 ersetzt. Unter anderem fiel die Glitzalm aus der vorgeschriebenen Landschaftsschutzzone, genau dort, wo nun das Pumpspeicherwerk Koralm entstehen soll.
Die Entscheidung der Verfassungsrichter wird abgewartet
Lackner sagte, als Mitglied der Landesregierung müsse sie akzeptieren können, dass die vielen unterschiedlichen Amtshandlungen ihrer Vorgänger wohlbegründet seien. Dazu gehört auch der konkrete Fall, der aufgrund von Einsprüchen der Projektgegner gegen die Landschaftsschutzverordnung vom Juni 2015 nun vom Verfassungsgerichtshof geprüft wird. Das Verfassungsgericht ist anhängig. Erst dann kann beurteilt werden, ob gegebenenfalls weitere Schritte erforderlich sind, da wir die Entscheidungen unserer Gerichte nicht vorhersehen können“, sagte Lackner.
Bis zu einer Milliarde Euro Investitionen
Kandidat für das Projekt ist das Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH mit Sitz in Graz. Sie will auf der steirischen Seite der Koralm im Bereich Deutschlandsberg ein Unter- und Oberbecken errichten. Das Unterbecken wird im Seebachtal gebaut und hat ein Fassungsvermögen von 4,7 Millionen Kubikmetern. Der obere Stausee soll im Bereich zwischen Frauenkogel und Ochsenofen oberhalb der Glitzalm errichtet werden. Dieses Becken soll 5,5 Millionen Kubikmeter im Speicherziel fassen. Für das Projekt ist eine Abholzung von etwa 15,13 Hektar zu berücksichtigen. Mit einem Investitionsvolumen von 800 Millionen bis einer Milliarde Euro ist das Projekt eines der größten in der österreichischen Energielandschaft.
Der Höhenunterschied zwischen den beiden Seen soll etwa 600 Meter betragen, und das Kraftwerk mit den Turbinen wird in den Bergen stehen. Die rund 800 Meter langen und etwa 90 Meter hohen Staumauern sind keine Betonmauern, sondern natürliche Dämme mit Vegetation.
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