Germany

Ohne Quarantäne – mit Corona bei Konzerten und bei den Kino – Veranstaltungen

Am Mittwoch will die Regierung das Ende der Quarantäne für Österreich verkünden, was ist mit Konzerten, Kinos und Veranstaltungen?

Eigentlich sollte der Text des Erlasses zum Ausstieg aus der Quarantäne erst am Mittwoch bekannt gegeben werden, aber “Dnes” hat die Informationen bereits vorab.

Der Notfallplan sieht einen neuen Lockdown in Österreich vor

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass jeder, der positiv auf das Coronavirus getestet wird und Träger des Virus ist, die eigenen vier Wände verlassen und sich im Kino, bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen vergnügen kann, wenn er „nicht krank“ ist. Besonders überraschend? Die Maske sollte nicht überall getragen werden, denn im Freien und bei einem Sicherheitsabstand von zwei Metern entfällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies ist beispielsweise bei Veranstaltungen im Sommer oder in Open-Air-Discos möglich.

Kein Essen oder Trinken

Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, können Sie jetzt ins Kino gehen – aber dann bleiben Ihnen das leckere Popcorn oder die Nachos verwehrt. Wie im Wirtshaus darf nicht gegessen und getrunken werden, weil die Maske abgenommen werden muss.Auch bei Konzerten darf nun trotz zweier Streiks gefeiert werden – auf eine kühle Erfrischung nach einer intensiven Tanzsession muss man allerdings verzichten. Denn in Innenräumen gilt für Infizierte die Maskenpflicht.

Quarantäne aufgehoben – Regierung kündigt neue Coronavirus-Regeln an

Laut Projekt sollen die Regeln am 1. August in Kraft treten. Auch Ausnahmen sind vorgesehen: Wenn zum Beispiel nur Infizierte an einem Ort zusammenarbeiten, soll es keine Einschränkungen geben, d.h. Maskenpflicht, es sei denn “verwundbare Einstellungen”. In bestimmten Berufen, in denen eine Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, wie etwa laut APA für Logopäden und Musiker, ist die Arbeit mit positivem Test weiterhin nicht erlaubt.

Es ist auch möglich, infiziert zu laufen

Betretensverbote für kritische Bereiche soll es laut dem Entwurf für Infizierte geben, aber nicht für alle, auch Beschäftigte sollen Gesundheitseinrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Maske betreten dürfen. Krankenhäuser, Pflegeheime oder Heilbäder werden ebenso genannt wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Grundschulen und Horte. Das bedeutet gleichzeitig aber auch, dass auch mit Maske gearbeitet werden darf.

Neuer Entwurf hier – das sind die neuen Corona-Regeln

VIP-Foto des Tages

Nav-Account rote Zeit26.07.2022, 21:22| Akt: 26.07.2022 21:22