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Verpasster Anruf, fehlende 600 € – Rosa gewinnt gegen AMS – Niederösterreich

Nach einer Verletzung war die trainierende Mutter krankgeschrieben. Weil sie vergessen hatte anzurufen, hat AMS ihr das Geld gestrichen – sie hat geklagt.

Ein 42-jähriger Niederösterreicher hat im Jänner 2022 eine Prüfung in der Krankenpflegefachausbildung trotz Rippenbruch im Krankenstand bestanden, dies aber erst eine Woche später telefonisch beim AMS gemeldet. Dadurch reduzierte AMS rund 600 Euro für eine zweifache Mutter – mehr dazu hier. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem 42-Jährigen bereits Recht gegeben, es handelt sich um einen Präzedenzfall.

Rückblick trotz Verletzung

Rückblick: Nach einer schmerzhaften Rippenverletzung (Anm. d. Red.) musste sich die zweifache Mutter (10, 11) Anfang Januar krankschreiben lassen, kam dann aber trotzdem zu einem Rückblick und musste dann noch zwei weitere nehmen Wochen frei (13.-25. Januar) krankgeschrieben. Am 26. Januar kehrte die Mutter zu einer Prüfung (TPT-Prüfung) in die Krankenpflegeschule Sankt Pölten zurück, am 27. Januar erschien die Auszubildende erneut im Dienst in einem Heim im Raum Sankt Pölten-Land.

minus 600 Euro

Der 42-Jährige erstattete ebenfalls Anzeige bei der Krankenkasse, aber erst später bei der SPMG. Im Februar war die Enttäuschung groß, als die Rechnung knapp unter 700 Euro stand und rund 600 Euro fehlten. Denn: AMS hatte die Referenz seit dem 26. Januar eingefroren.

Der 42-Jährige bestand auf PMG, doch das Arbeitsamt blieb hart und verwies auf die Sozialhilfe. Doch weder die Gemeinde noch das Land Niederösterreich sind für Rosa W. zuständig.

Der 42-Jährige klagte gegen die Kürzung, jedoch ohne Erfolg. Sie erwägt eine Klage, wendet sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich, die die Kosten übernimmt, und begleitet Rosa W. in dem Fall – mehr dazu hier.

Das Bundesverwaltungsgericht hob den Entscheid auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden und den Entscheid zugunsten der Klägerin aufgehoben: Rosa W. hat ab dem 26. Januar 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ausbildung, Kurskostenhilfe, Pauschale und Ausbildungsprämie Mit einer sehr ausführlichen Begründung führt das Gericht aus, es sei nicht vorgesehen, dass ein Facharbeiterstipendium unterbrochen oder beendet werden müsse, wenn das Ende der Krankschreibung dem AMS nicht innerhalb von sieben Tagen gemeldet werde, obwohl die Ausbildung unmittelbar nach Beendigung der Krankschreibung wieder aufgenommen werde. Die Meldepflicht gilt nur für solche Umstände oder Ereignisse, die eine weitere Teilnahme an der Ausbildung oder deren erfolgreichen Abschluss gefährden.

Keine Unterbrechung des Stipendiums

Konkret stellte das Gericht fest, dass der 42-Jährige vom 13. bis 25. Januar 2022 krankgeschrieben war und dass der Start sowohl von AMS als auch von Trainer und ÖGK, aber Ende des 25. Januar 2022 nur von Trainer und ÖGK , meldete sich aber erst am 7. Februar 2022 beim AMS. Die Mutter nahm jedoch am 26. Januar aktiv an einer Untersuchung teil. Daher besteht laut Gericht kein Grund, die Facharbeitervergütung zu unterbrechen und die Meldepflicht zu verletzen.

Präzedenzfall

AMS hat nun sechs Wochen Zeit, um eine Revision anzumelden. Da es sich hier um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt und laut Arbeiterkammer Niederösterreich bisher keine einschlägige Rechtsprechung vorliegt, handelt es sich um einen Präzedenzfall.

Nav Account Lie Time09.08.2022, 06:00| Akt: 08.09.2022, 06:00 Uhr