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Wer wann erhält 300 Euro

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Erstellt: 09.08.2022 15:37

Von: Mark Stoffers

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Die Mitarbeiter können mit einer Entlastung von hohen Energiekosten rechnen. Allerdings erhalten nicht alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die einmalige Zahlung des Energiefestpreises. © Imago

Die Einmalzahlung der Energiesteuer ist eine der Ampelmaßnahmen des Entlastungspakets für 2022. Wer bekommt den Energiebonus und wann wird er ausgezahlt?

Berlin/Frankfurt – Die Ampelregierung um Olaf Scholz bietet allen Mitarbeitern finanzielle Unterstützung mit einem Energiefestpreis von 300 Euro. Die Einmalzahlung aus dem Hilfspaket 2022 soll vor allem dazu dienen, die durch den Krieg in der Ukraine verursachte Energiekostenexplosion mit der Auszahlung des Energiebonus abzufedern.

Aber bekommen auch Rentner, Hartz-IV-Empfänger oder Kleinarbeiter die Energiepauschale?

Einheitlicher Energietarif: Bei Zahlung eines festen Energietarifs – profitieren auch Rentner vom Energiebonus?

Arbeitnehmer haben ab dem 1. September Anspruch auf den sogenannten Energiefestpreis (EPP) von 300 Euro. Doch wer bekommt eigentlich den Energiebonus? Und profitieren auch Rentner vom einheitlichen Energietarif? Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um den Energiefestpreis zu erhalten.

Energiepauschale: Wer bekommt 300 Euro – wer darf die Energiepauschale bezahlen?

Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und somit unbeschränkt steuerpflichtig ist und im Jahr 2022 Einkünfte aus folgenden Quellen beziehen wird, hat laut Bundesfinanzministerium Anspruch auf eine einmalige Zahlung des Energiefestpreises von 300 Euro:

  • Land-und Forstwirtschaft
  • Handelsunternehmen
  • unabhängige Arbeit
  • angestellte Arbeitskräfte

Laut kreiszeitung.de ist für den Bezug der Energiepauschale kein bestimmter Zeitraum oder Mindestdauer erforderlich.

Einheitlicher Energiepreis: Welche Mitarbeiter bekommen 300 Euro?

Nach Angaben des Finanzministeriums erhalten folgende Mitarbeiter die einmalige Zahlung des Energiefestpreises von 300 Euro:

  • Arbeiter, Angestellte, Praktikanten, Beamte, Richter, Soldaten
  • Minijobber und alle Leiharbeiter in der Land- und Forstwirtschaft
  • Mitarbeiter in der passiven Phase der Altersteilzeit
  • Wer ein Wertguthaben in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anspart.
  • Alle, die einen Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst leisten
  • Wer erhält Zuschüsse vom Arbeitgeber (z. B. für Elternzeit)
  • Personen, die nur steuerfreien Lohn erhalten (z. B. ehrenamtliche Ausbilder)
  • Werkstudenten oder Studenten mit bezahlten Praktika
  • Jeder, der in einer geschützten Werkstatt arbeitet
  • Wer im aktiven Dienst steht, erhält Lohnersatzleistungen, darunter Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Erwerbsersatzleistungen nach dem Infektionsschutz- und Leistungsgesetz zur Übertragung der Kurzarbeit

Einheitlicher Energiepreis: Was ist mit Rentnern?

Ausdrücklich ausgenommen von der einmaligen Zahlung des Energiefestpreises sind Rentner, wenn sie keine der oben genannten Einkünfte beziehen. Aber auch Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage gelten als gewerbliche Einkünfte. Dies gilt jedoch nur, wenn nicht von der Vereinfachungsregel Gebrauch gemacht wird (BStBl. I S. 2202). Doch es gibt Mittel und Wege für Rentner, eine Energiepauschale zu erhalten.

Festenergietarif: Was ist mit Hartz-IV- oder Kindergeld-Überweisungsempfängern im Jahr 2022?

Ansprüche auf Energiepauschale, Kinderbonus oder Hartz IV-Bonus schließen sich nicht aus. Wer die Einmalzahlung für Transfergeldempfänger – etwa die Hartz-IV-Förderung oder den Kinderbonus 2022 – erhält, kann zusätzlich zum Hartz-IV-Bonus aus dem Entlastungspaket 2022 auch den Energiefestpreis (EPP) erhalten.

Was gilt für Miner beim Festpreis für Energie?

Bergleute mit mehreren Arbeitsplätzen erhalten im Rahmen des „ersten Arbeitsverhältnisses“ nur eine Pauschale der Energiekosten. Der Arbeitnehmer muss in einer schriftlichen Erklärung angeben, was dies ist. Ohne diese Bestätigung darf der Arbeitgeber die EVP-Pauschalzahlung nicht auszahlen. Auch hier sind Täuschungsversuche strafbar.

Energiepauschale: Wer erhält EPP vom Arbeitgeber?

Wer am 1. September 2022 in „Erstbeschäftigung“ ist und einer der Steuergruppen I bis V angehört oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert wird, erhält von einem Arbeitgeber den Energiefestpreis. Der Rest muss eine Steuererklärung 2022 abgeben, um unabhängig vom Kinderbonus aus dem Entlastungspaket 2022 den einheitlichen Energiepreissatz (EPP) zu erhalten.

Einheitlicher Energiepreistarif: Wie viel Geld von der einmaligen Zahlung von 300 € auf der Rechnung landet

Doch wie viel Geld vom Energiefestpreis landet auf der Rechnung? Den Angaben zufolge, die auf Daten des Statistischen Bundesamtes beruhen, bleiben beispielsweise bei einem durchschnittlichen Jahresbruttogehalt von 54.304 Euro netto 193 Euro von der einmaligen Zahlung des Energiefestpreises von 300 Euro netto übrig für Vollzeitbeschäftigte. Im Allgemeinen kann die Bandbreite der Nachsteuerabzüge zwischen 0 und 142,42 liegen.

Energiepauschale: Welche Mitarbeiter erhalten die volle Energiepauschale von 300 €

Die vollen 300 € des Energiefestpreises werden nur an diejenigen Mitarbeiter ausgezahlt, deren Gehalt unterhalb des Freibetrags liegt. Der Freibetrag im Jahr 2022 beträgt 10.347 Euro, für Ehepaare 20.694 Euro. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, müssen Einkommensteuer an den Staat zahlen. Wer diesen Betrag überschreitet, muss zunächst Einkommensteuer zahlen.

Zahlung der Energiepauschale: Wie die Pauschalen für die Energiepauschale verteilt werden

Aber was ist mit der Zahlung der festen Energiegebühr? Wer bekommt wie viel Geld aus der Kapitalabfindung nach Steuern? In einer früheren Berechnung des Einheitlichen Energiekostensatzes durch den Tarifzahlerverband setzten sich die Abgeltungsbeträge für die Arbeitnehmer wie folgt zusammen:

  • Dimensionen des Energiefestpreises nach Steuern
  • Ein Alleinstehender in Steuerklasse 1 und einem Jahresgehalt von 72.000 Euro kommt auf einen Energiefestpreis von 181,80 Euro. In dieser Steuerklasse kommt der höchste Steuersatz zur Anwendung und aufgrund der Energiepauschale gilt auch der höchste Solidaritätszuschlagssatz.
  • Für einen verheirateten Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und einem Jahresbruttogehalt von 72.000 € wird ein Energiepauschale von 184,34 € nach der Entlastungsberechnung berechnet.
  • Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und einem Jahresgehalt von 45.000 Euro muss weiterhin einen Energiefestpreis von 216,33 Euro zahlen.
  • Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro würde derselbe Mitarbeiter 248,83 Euro erhalten. Ist er in Steuerklasse 3 gemeldet, bleibt er in der Grundsicherung, muss also keine Steuern zahlen und erhält die vollen 300 Euro Energiepauschale.

Da die einmalige Zahlung der Energie-Flatrate steuerpflichtig ist, gibt es vor der Auszahlung der Energie-Flatrate im September 2022 einiges zu beachten. Zwar profitieren alle Arbeitnehmer vom Energie-Bonus, aber nicht alle in der gleicher Weg. Denn die 300 Euro werden nur bei bestimmten Steuergruppen voll ausbezahlt (Mark Stoffers)