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Solaranlage auf dem Dach: Nachbarn müssen sich mit Spiegelungen abfinden

Nach einem Gerichtsurteil müssen Nachbarn von Wohngebäuden mit Solarpanels auf dem Dach akzeptieren, dass es dort zu Lichtreflexionen kommen kann. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat im Juli eine Klage von Anwohnern wegen Sonneneinstrahlung abgewiesen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Auf dem Dach der Nachbarn wurden in Richtung der Kläger Photovoltaikmodule installiert (Az.: 8 U 166/21).

Die Kläger behaupteten, dass sie durch die Reflexion der Sonnenstrahlen unzumutbar geblendet wurden. Sie verwiesen auf technische Normen und Vorschriften, nach denen Lichtemissionen bewertet werden sollten. Dabei werden gewisse Grenzen überschritten. Anwohner forderten, die Spiegelungen zu entfernen.

Experten konnten die Aufhellung erst während der Ortsbesichtigung feststellen

Dieser Auffassung konnte sich das Oberlandesgericht jedoch nicht anschließen. Nach den Erkenntnissen des Gutachtens sei von keinem erheblichen Schaden auszugehen, urteilte der Achte Zivilsenat. In einem Wohnzimmer der Kläger treten Lichtreflexionen nur an 60 Tagen im Jahr und insgesamt weniger als 20 Stunden auf. Für diese Informationen bewertete der Experte die Lage von Wohngebäuden, den Neigungswinkel der Anlage, den Sonnenstand und Wetterdaten.

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Bei einer Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen konnte laut Gericht nur eine Aufklärung ohne Blendung der Augen festgestellt werden. Zwar ist in erster Linie das Vermögen des Klägers betroffen. Maßstab hierfür ist nach aktueller Rechtsprechung jedoch die Wahrnehmung eines „vernünftigen Durchschnittsmenschen“. Andere Gesetze oder Richtlinien dafür gab es nicht. Die Angaben des Arbeitskreises Abgasreinigung sind rechtlich nicht bindend und liegen noch über den angegebenen Werten. Das Landgericht Göttingen hatte die Klage zuvor erstinstanzlich abgewiesen.