Sowohl das Landesgericht Innsbruck als auch das Oberlandesgericht Wien haben im gleichen Fall einen Beurteilungsfehler begangen. Der Freispruch in Wien hat mehr zu bieten.
Die Strafjustiz hat ein Problem. Ein Vorfall führte zu zwei Urteilen, die einander diametral entgegengesetzt schienen. Was vorerst bleibt, ist ein suspendierter, aber (endgültig) freigesprochener Abteilungsleiter und ein (nicht rechtskräftig) verurteilter, aber nicht suspendierter Leiter der Staatsanwaltschaft Wien.
Es geht also um die Preisgabe eines Geheimnisses, das dem vom Amt suspendierten Kristian Pilnacek und Generalstaatsanwalt Johan Fuchs vorgeworfen wird. Konzentrieren wir uns darauf und lassen andere – keineswegs unbedeutende – Vorwürfe gegen die beiden Spitzenvertreter der Strafjustiz beiseite: etwa den inakzeptablen Stil, den Pilnacek in seinen vermeintlich vertraulichen Chats verwendete, den Verdacht, Informationen von anderen weitergegeben zu haben Strafverfahren oder die angebliche Falschaussage vor dem U-Ausschuss, für die Fuchs am Mittwoch in Innsbruck auch erstinstanzlich verurteilt wurde.
Add Comment