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300 € Energiepauschale nicht erhalten: Personal muss sofort reagieren

Die Energiepauschale soll im September auf dem Zettel erscheinen. Geschieht dies nicht, müssen einige Mitarbeiter selbst aktiv werden.

Dortmund – Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden reduzierten Gaslieferungen aus Russland könnten dazu führen, dass viele Menschen in Deutschland ab Herbst frieren werden. Um dies zu verhindern, wurden kürzlich mehrere Maßnahmen ergriffen – in Deutschland müssen beispielsweise die Gasspeicher bis zum 1. Oktober zu 85 % und bis zum 1. November zu 95 % gefüllt sein. Darüber hinaus werden auf Bundes- und Landesebene Energieeinsparpläne vorangetrieben.

Energie-Flatrate 2022 Wie hoch ist der Betrag? 300 Euro Wer ist berechtigt? Lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer, pauschalbesteuerte Kleinarbeiter, Gewerbetreibende und Selbständige. Wann wird es bezahlt? Voraussichtlich September 2022 Wie erfolgt die Auszahlung ?Für Lohnsteuerpflichtige automatisch mit Lohnabrechnung. Selbständige profitieren von Steuererleichterungen

Single Energy Rate im September 2022: Bitte beachten Sie den Hinweis auf der Lohnabrechnung

Geplant sind unter anderem niedrigere Temperaturen in öffentlichen Gebäuden, reduzierte Straßenbeleuchtung, aber auch niedrigere Wassertemperaturen in Schwimmbädern.

Nach Berichten von BW24 erwog Baden-Württemberg vor wenigen Wochen sogar die komplette Schließung von Spaß- und Hallenbädern. Doch für viele Verbraucher schießen die Preise vor allem für Gas in die Höhe – hier soll die Energiepreisbindung (EPP) Abhilfe schaffen.

Die Energiepauschale von 300 Euro soll in Deutschland im September 2022 als Einmalzahlung gezahlt werden – alle unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer mit Einkünften aus aktiver Beschäftigung müssen in der Regel nicht erwerbstätig sein. Den Bruttobetrag von 300 Euro erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber zusammen mit Ihrem Gehalt. Laut Berichten von CHIP 365 sollte die Zeile „Sonstige Vergütung“ auf dem Beleg für September zu finden sein.

Keine 300-Euro-Energiepauschale im September: So sollten Arbeitnehmer reagieren

Sollte der Artikel im September nicht erscheinen, kann das mehrere Gründe haben. Einer der Gründe ist, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, die Energiepreispauschale im September zu zahlen – auch spätere Zahlungen sind möglich (mehr News zum Service auf RUHR24).

Spätestens mit der Lohnsteuerbescheinigung muss das EPP laut Bundesfinanzministerium auf dem Konto sein. Wer also bis Ende September noch keine Energiepauschale erhalten hat, sollte zuerst seinen Arbeitgeber fragen.

Übrigens kann ein Klärungsgespräch auch dann sinnvoll sein, wenn Sie als Minijobber beschäftigt sind. Denn als Arbeitnehmer auf Basis von 450 Euro müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um Ihre erste Anstellung handelt, d.h. es muss sichergestellt werden, dass der festgelegte Energiepreis nicht mehr als einmal gezahlt wird. Der Arbeitgeber kann die 300 Euro erst nach schriftlicher Bestätigung des Minijobbers auszahlen.

So wird die Energieflatrate besteuert

Arbeitnehmer erhalten den Bruttoenergiezuschuss, d.h. es sollte besteuert werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer lohn- und einkommensteuerpflichtig ist. Wer in Minijobs beschäftigt ist und unter den Grundfreibetrag (10.347 Euro ab 2022) fällt, bekommt 300 Euro ohne Abzüge. Wer den Betrag im Jahr 2022 überschreitet, muss EPP-Steuer zahlen – wie viel hängt von der jeweiligen Steuerklasse ab.

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Energiepauschale Sie netto erhalten, können Sie Online-Berechnungstools wie den Vorteilspaketrechner von steuerbot.com verwenden. Aber Achtung, einige der Online-Tools sind auf Singles mit der Einkommensteuerklasse 1 beschränkt. Wer verheiratet ist oder eine andere Steuerklasse hat, sollte sich dafür entscheiden. Im Zweifelsfall kann ein Steuerberater weiterhelfen.

300 Euro Energiepauschale zur allgemeinen Einkommensteuer beanspruchen: Wer ist betroffen?

Laut CHIP 365-Berichten gibt es aber auch Fälle, in denen die Energie-Fixkosten vom Arbeitgeber gar nicht bezahlt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber nicht zur Abgabe einer steuerlichen Anmeldung verpflichtet ist – etwa wenn der Arbeitnehmer für das Unternehmen freiberuflich tätig ist. Darüber hinaus nennt das Bundesministerium der Finanzen zwei weitere Gründe, die eine Zahlung ausschließen:

  • Der Arbeitgeber verzichtet während der jährlichen Anmeldefrist auf die Zahlung des Arbeitnehmers.
  • Der Arbeitnehmer ist nur kurzzeitig beschäftigt oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig.

Liegt einer der oben genannten Faktoren vor, muss der Arbeitnehmer selbst tätig werden, um den Energiefestpreis von 300 Euro zu erhalten. In diesen Fällen kann die EPP über die Bruttoeinkommensteuer für 2022 geltend gemacht werden.

Im September 2022 kommt die Einheitliche Energieabgabe für Beschäftigte – wer nicht im Bunde ist, muss reagieren.

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Auch Minijobber haben eine Option, wenn sie ihren ersten Job ihrem Arbeitgeber nicht schriftlich zugesagt haben. Und: Die Einkommensteuer für 2022 kann bereits ab Januar 2023 gezahlt werden.

Zusätzliche Entlastung neben einer festen Energiepauschale: Was es zu beachten gilt

Das heißt, nicht jeder Mitarbeiter erhält im September automatisch seine Energiefestvergütung. Zum einen, weil der Arbeitgeber zeitliche Handlungsspielräume hat, zum anderen, weil manche Arbeitnehmer ihre EPP bei der Einkommensteuer geltend machen müssen, und zwar möglichst früh im Jahr 2023. Unabhängig vom festgesetzten Energiepreis, da sind weitere Erleichterungen von politischer Seite, die aber nicht jedem zustehen.

Die Heizkostenbeihilfe in Baden-Württemberg wird nur an Wohngeldberechtigte gezahlt. Im Gegensatz zur Energiepreispauschale richtet sich der Heizkostenzuschuss nach der Anzahl der Personen im Haushalt – beträgt aber mindestens 270 Euro. Wichtig zu wissen: Die Entlastungen kompensieren sich nicht, d.h. Wer den Heizkostenzuschuss erhält, hat weiterhin Anspruch auf den vollen EPP.

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