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Ab heute, Donnerstag, ist es möglich, die Ermäßigung im Strompreis des Landes Niederösterreich zu beantragen. Teilnahmeberechtigt sind alle, die Anfang Juli ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben – unabhängig davon, welcher Stromanbieter genutzt wird.
01.09.2022 06.35
Ab heute, 6.35 Uhr online
Der Weg zum Strompreisrabatt
- Für alle, die ab 1. Juli ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben
- Die Bewerbung ist nur online möglich
- EVN: Bewerben Sie sich direkt bei der EVN, eine Voranmeldung war bereits möglich
- Wien Energie & Verbund: Vom 26.9. direkt von Wien Energie oder Verbund
- Für alle anderen Stromanbieter: Ermäßigung über das Land Niederösterreich beantragen
Der Strompreisrabatt kann nur online beantragt werden. Bei der EVN haben sich bereits 20 Prozent der Kunden vorregistriert. Sollten Sie keinen Zugang zum Internet haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich an die EVN Service Center wenden. Allein für diese Aufgabe sind laut EVN Sprecher Stefan Zach zwei bis drei Außendienstmitarbeiter abgestellt. Es ist wichtig, dass Sie das Online-Formular korrekt ausfüllen, da die Daten mit dem Zentralen Melderegister abgeglichen werden.
Benötigt werden EVN Kundennummer und Zählpunktnummer, die auf der EVN Rechnung zu finden sind. Name und Geburtsdatum müssen exakt mit den Angaben auf dem Anmeldeformular übereinstimmen. Beispielsweise müssen Zweitnamen und Umlaute im Namen so angegeben werden, wie sie auf dem Anmeldeformular erscheinen. Zum Thema Strompreisrabatt hat die EVN auch ein eigenes Video gedreht, in dem das Verfahren erklärt wird.
Kunden von Wien Energie oder Verbund können den Antrag ab 26. September auch online an beide Unternehmen stellen. Kunden von Stromanbietern, die die Vergünstigung nicht direkt abwickeln, können diese ab sofort über das Land Niederösterreich beantragen.
Eine Förderung von elf Cent pro Kilowattstunde
Elf Cent pro Kilowattstunde Strom werden für 80 Prozent des Verbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts gefördert. Dieser Durchschnitt wird von E-Control berechnet. Ausschlaggebend ist die Zahl der gemeldeten Personen nach Wohnort. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 169,58 Euro pro Jahr und für zwei Personen 272,36 Euro. Die Förderung wird ab Oktober 2022 in monatlichen Raten über die Stromrechnung verrechnet. Der Rabatt auf blaue und gelbe Strompreise ist bis zum 30. September 2023 befristet.
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