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Laut Habek-Entscheidung: Betreiber von Kernkraftwerken müssen zunächst den Betrieb der Reserve prüfen

Laut Habek-Urteil müssen AKW-Betreiber zunächst den Betrieb der Reserve prüfen

05.09.2022, 21:20

Um die Stromversorgung in Notsituationen sicherzustellen, will Wirtschaftsminister Habek zwei Kernkraftwerke bis zum Frühjahr bereithalten. Dann kündigen die Betreiber der Atomkraftwerke an, dass sie zunächst den Betrieb der Reserve studieren müssen. Eine Gruppe bittet um weitere Einzelheiten zu den Plänen.

Die Energiekonzerne Eon und EnBW, Betreiber der Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim 2, reagierten zurückhaltend auf die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, die beiden Reaktoren bis April in Reserve zu nehmen. Eon sieht eine technische und organisatorische Überprüfung des Kernkraftwerks Isar 2 als notwendig an. Die EnBW forderte rasche rechtliche Klarheit über die geplante Betriebsbereitschaft der Kraftwerke.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte zuvor angekündigt, dass zwei der drei verbleibenden deutschen Atomkraftwerke nach Jahresende bis Mitte April 2023 als Reserve zur Verfügung stehen. Betroffene AKW-Betreiber sollen „anscheinend“ eine Entschädigung erhalten – für ihr Personal und anderes Betriebsaufwand. Die Höhe der staatlichen Zahlungen sei noch nicht klar, werde aber überschaubar sein, sagte Habek. Auch das Ernten von „Windfalls“ auf dem Strommarkt soll Geld bringen.

Am Abend kündigte Eon an, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Plan vor allem darin bestehen werde, zu prüfen, ob und wie es technisch und organisatorisch machbar sei. Kernkraftwerke sind konstruktionsbedingt keine Standby-Anlagen, die abwechselnd zu- und abgeschaltet werden können. Eon versicherte zudem, dass das Kernkraftwerk Isar 2 auch bei einem Weiterbetrieb nach dem 31. Dezember alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllen werde und „eine der sichersten Anlagen der Welt“ sei. Der Konzern hat stets erklärt, er werde die Bemühungen der Bundesregierung um eine möglichst sichere Energieversorgung unterstützen und sei gesprächsbereit, wenn die Bundesregierung dazu bereit sei.

Der Energiekonzern EnBW forderte, dass „die Einzelheiten des vereinbarten Vorgehens von der Bundesregierung, möglichst im Austausch mit den Kraftwerksbetreibern, konkretisiert bzw. geklärt werden“. Für Neckarwestheim 2 wird die EnBW umgehend die Machbarkeit einer Betriebsbereitschaft über das Jahresende hinaus vor allem aus technischer und organisatorischer Sicht prüfen.