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Lockerung der Krone – hier muss die Maskenpflicht bestehen bleiben – Kronenvirus

Die Lockerung der Krone kommt nach Österreich. Die aktuelle Regelung läuft am 16. April aus. Masken müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln aufbewahrt werden.

Am Karsamstag enden die aktuellen Corona-Regeln in Österreich. Aktuell stehen alle Zeichen auf Öffnung. Denn die Zahl der Infizierten geht zurück. Die Behörden meldeten am Mittwoch 12.471 neue Fälle des Virus. Vor einer Woche waren es noch 21.076 Neuinfektionen.

Regelung bis spätestens Donnerstag

Die Bundesregierung muss diese Woche entscheiden, wie es mit den Maßnahmen in Österreich weitergeht. Gesundheitsminister Johannes Rauch hat bereits eine Verlängerung seines Grünen Passes angekündigt.

Eine neue Regelung müsse entweder am Mittwoch oder spätestens am Donnerstag vorliegen, berichtete der Kurier. Wie es mit der Maskenpflicht weitergeht, ist noch nicht klar. Der Handelsverband fordert ein Ende der Maskenpflicht im Einzelhandel für alle Kunden und Mitarbeiter bis spätestens Ostern, berichtete Hoyte.

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Laut Berichten soll die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und möglicherweise in Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken etc.) bestehen bleiben. Eine ähnliche Entscheidung gab es bereits im vergangenen Sommer. Offen ist auch die Frage, ob die 3G-Regelung in der Nachtgastronomie bestehen bleibt.

Eine strengere Straße in Wien

Einen härteren Weg dürfte die Bundeshauptstadt Wien fortsetzen. Die 2G-Regelung wird hier aktuell in der Gastronomie angewendet. Fest steht, dass sich Wien an die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV halten wird. Und in Convenience-Stores – wie Supermärkten, Apotheken und Co. – müssen sich die Menschen wohl nach dem 16. April auf das Tragen von Masken einstellen.

Nav-Account rote Zeit 13.04.2022, 20:00 | Akt: 13.04.2022, 20:01