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VKI: Das Gericht bestätigt die Schadensersatzklage wegen selbst organisierter Rückreise


Der Reiseveranstalter stand Urlaubern bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht mehr zur Verfügung

Wien (OTS / VKI)Als 2020 die Corona-Pandemie ausbrach, befand sich das Paar im Badeurlaub im ägyptischen Hurghada, als das österreichische Außenministerium ihnen mitteilte, dass sie unverzüglich ihre Rückreise antreten müssten. Als der Reiseveranstalter auf zahlreiche Kontaktversuche von Passagieren nicht reagierte, kehrten sie vorzeitig zurück. Das Amtsgericht Eisenstadt hat einer Schadensersatzklage gegen den Reiseveranstalter BigXtra Touristik GmbH in Höhe von rund 1.800 Euro stattgegeben. Der Satz ist endgültig.

Ein Ehepaar hatte Anfang März 2020 eine zweiwöchige Pauschalreise durch Ägypten zu einem Gesamtpreis von rund 1.500 Euro gebucht. Infolge der Covid-19-Pandemie wurde die Situation vor Ort jedoch so kritisch, dass das österreichische Außenministerium die Passagiere aufforderte, ihre Rückreise unverzüglich anzutreten, da der ägyptische Flughafen in den nächsten Tagen geschlossen wird. Ob der ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt geplante Rückflug stattfinden würde, war für die Verbraucher nicht klar. Alle Versuche, den Reiseveranstalter zu kontaktieren, waren erfolglos. So sah sich das Paar genötigt, die Rückreise alleine anzutreten. Zu diesem Zeitpunkt waren die Flüge nach Österreich bereits ausgebucht. Sie hatten nur einen Flug nach Zürich. Da jedoch zwischenzeitlich alle Zugverbindungen zwischen Österreich und der Schweiz gekappt waren, fuhren sie mit dem Zug bis zur österreichischen Grenze und überquerten diese dann zu Fuß. Anschließend fuhren sie mit dem Taxi nach Bregenz, wo sie auf einer Polizeiwache – dem einzigen beheizten Wartebereich – übernachteten, bevor sie am nächsten Morgen den frühestmöglichen Zug nach Wien nahmen. Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt belaufen sich auf etwa 1.300 Euro.

„Diese Odyssee der Rückfahrt zeigt deutlich, dass die Verbraucher ihre Heimreise in letzter Minute angetreten haben. Ein längeres Warten auf Unterstützung durch den Reiseveranstalter würde die Rückkehr höchstwahrscheinlich komplett unmöglich machen“, erklärt die Anwältin von VKI-Magierin Verena Grubner das Verhalten der Reisenden. „BigXtra Touristik lehnte jedoch die Erstattung der Kosten für die Rückreise mit der Begründung ab, dass es den Passagieren zumutbar sei, am Urlaubsort zu bleiben und den ursprünglich geplanten Rückflug abzuwarten.“

Im Auftrag des Sozialministeriums unterstützte der VKI Verbraucher bei ihren Klagen gegen BigXtra Touristik – mit Erfolg: Das Amtsgericht Eisenstadt gab der Klage vollumfänglich statt und sprach Verbrauchern sowohl die Kosten einer selbst organisierten Rückreise als auch eine Reisekostenermäßigung zu etwa 500 Euro.

„Auch wenn Reisemängel auf unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen – etwa dem Ausbruch einer Pandemie – beruhen, haben Reisende das Recht, wegen bestehender Vertragsverletzung Minderung des Reisepreises zu verlangen und vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter die Rückbeförderung des Reisenden unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten zu veranlassen. Da die Verbraucher selbst für Abhilfe sorgen mussten, muss ihnen der Reiseveranstalter alle entstandenen Kosten erstatten“, kommentierte der Satz mag. Verena Grubner.SERVICE: Der Volltext der Entscheidung ist unter www.Verbraucherrecht.at/BigXtra042022 abrufbar.

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