Aktualisiert am 22. April 2022 um 17:48 Uhr
- Der von der Bundesregierung geplante Energiefestpreis muss für Rentner weiterhin nicht gelten.
- Sozialverbände und Ökonomen kritisieren dies und fordern eine Planänderung.
- Die Grünen und die FDP verweisen unter anderem auf die anstehende Rentenerhöhung.
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Angesichts der gestiegenen Kosten haben Sozialverbände und Ökonomen die Bundesregierung aufgefordert, auch Rentnern den geplanten Energiefestpreis von 300 Euro zu gewähren. Die Vorsitzende des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, sagte am Freitag, dass die Koalition diesen Personenkreis wieder einmal vergisst, wenn es um eine Pauschale geht. „Gerade Erwachsene mit kleinen Renten sind besonders auf Geld angewiesen, weil sie am Ende des Monats nicht mehr wissen, wie sie die beiden Enden verbinden sollen“, sagt Bentele. Der VdK verlangt daher eine direkte Zahlung eines Rentenzuschlags in Höhe von 300 Euro.
Die Leiter der Wirtschaftsforschungsinstitute DIW und IW sagten der Rheinischen Post, der Energiefestpreis dürfe nicht nur an Erwerbstätige vergeben werden. Das sei ein sehr gutes Instrument, von dem alle profitieren sollten, sagte Marcel Frazscher, Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Zudem müsse die Flatrate deutlich erhöht werden: „Denn in den nächsten zwei Jahren werden die Energiemehrkosten für die meisten Menschen ein Vielfaches von 300 Euro übersteigen.“ Der Leiter des Instituts der Deutschen Wirtschaft, Michael Hutter, sagte, es gebe keinen Grund, Seniorenhaushalte von den Plänen auszuschließen.
Die Bundesregierung hat zwei „Hilfspakete“ beschlossen.
Die Koalition aus SDP, Grünen und FDP einigte sich vor einem Monat auf ein weiteres „Hilfspaket“ angesichts steigender Energiepreise. Dieser sieht unter anderem vor, die Energiesteuer auf Kraftstoffe für einen begrenzten Zeitraum von drei Monaten auf das europäische Minimum zu senken. Zusätzlich muss jeder einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, der in die Steuergruppen 1 bis 5 eingestuft ist, pauschal 300 Euro brutto erhalten. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Lohnzuschuss gezahlt, für Selbstständige wird die Steuervorauszahlung gekürzt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.
Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, hatte bereits unmittelbar nach den Beschlüssen erklärt, dass der einheitliche Energietarif nur den Steuerzahlern zugute kommen solle. „Davon ausgenommen ist die überwiegende Mehrheit der Rentner“, heißt es in einem offenen Brief an Ampelparteivorsitzende und Bundesminister. Dies ist eine „große Lücke“ und inakzeptabel.
Die Grünen und die FDP verweisen auf Rentenerhöhungen
Marcus Kurt, Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass es schade sei, dass Rentner nicht in die Energiepreis-Flatrate aufgenommen würden: „Es gab offensichtlich viel Widerstand aus dem Finanzministerium “, sagte er mit Blick auf Minister Christian Lindner (FDP). Allerdings verweist der Politiker auf die Anhebung der Renten zum 1. Juli um 5,35 % (Westdeutschland) bzw. 6,12 % (Ostdeutschland). Trotz hoher Inflation sei der Anstieg “nicht zu unterschätzen”, so Kurt, der auch eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und eine Reduzierung der Ticketpreise für den öffentlichen Nahverkehr für drei Monate feststellte. Auch der FDP-Abgeordnete Christoph Meyer verwies auf die Anhebung der Renten und sagte, dass auch Senioren von der Senkung der Energiesteuer und der Monatskarte um 9 Euro profitieren würden. Die Koalition wird Rentner nicht in die Irre führen.
Im ersten “Entlastungspaket” hat die Koalition beschlossen, dass die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom über die Stromrechnung im Sommer abgeschafft werden soll. Allerdings kommt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer Studie zu dem Ergebnis, dass für ältere Menschen nur ein kleiner Teil der energiepreisbedingten Mehrkosten vom Staat kompensiert wird. Das Ergebnis war, dass die Anhebung der Renten die steigenden Preise nicht kompensieren würde. Außerdem ist zu beachten, dass die Renten im letzten Jahr nicht gestiegen sind.
Aktualisiert am 12.04.2022 um 11:20 Uhr
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