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Unterausschuss: ÖVP will VfGH für Schmid-SPÖ-Chats anrufen

Das Justizministerium habe keine zeitnahen Gespräche zwischen dem ehemaligen Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid (ÖVP) und SPÖ-Politikern vorgesehen, teilte die ÖVP mit.

Die ÖVP arbeitet in der Korruptionskommission der ÖVP nach wie vor intensiv daran, Hinweise darauf zu finden, dass auch andere Parteien involviert sind. Die ÖVP will nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einlegen, da das Justizministerium der Anordnung zur Herausgabe der Akten innerhalb der im türkisfarbenen Antrag gesetzten Frist nicht nachgekommen ist. Bei diesen Akten handelt es sich um Gespräche zwischen dem ehemaligen Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid (ÖVP) und SPÖ-Politikern.

Die ÖVP konnte aufgrund ihrer Größe eine Frist setzen, die der Zustimmung eines Viertels der Mandate bedarf. Es sollte am Freitagabend sein. In der vergangenen Woche wartete das Justizministerium jedoch darauf, dass der U-Ausschuss das Verfahren zur Auswertung des Chats festlegt.

“Objektive Anfragen werden sich auf eine Schätzung von mehreren hunderttausend Chats beziehen”, hieß es Anfang dieser Woche. Die Anträge der ÖVP sind daher Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens. Dieser wird vom Vorsitzenden des U-Ausschusses geleitet – dh. Wolfgang Sobotka (ÖVP) – an das Justizministerium unter Beteiligung von Fraktionen.

Ein Vernehmlassungsverfahren ist aus Sicht der ÖVP in diesem Fall jedoch nicht möglich. Dies gelte nur für Fälle, in denen die Herausgabe von Dokumenten strafrechtliche Ermittlungen gefährden könnte, sagte ÖVP-Fraktionschef Andreas Hanger am Samstag: „Das Justizministerium muss sich daran halten, es kann sich nicht für das Vernehmlassungsverfahren entschuldigen.“ Deshalb werde derzeit die Klage beim Verfassungsgerichtshof vorbereitet, bestätigte er in einem Bericht der “Kronen Zeitung”.

(APA)