Der Waffeneinsatz habe sich als gerechtfertigt erwiesen, argumentierte Heinz Rush, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, am Freitag. Folglich wird es keine Anklage geben. Nähere Angaben machte die Staatsanwaltschaft nicht.
Gedreht in Dornbirn
Der tödliche Schuss wurde am 29. August 2021 auf ein Haus in Dornbirn abgegeben, als Beamte gegen 12:30 Uhr wegen von Nachbarn gemeldeter Lärmbelästigung eingreifen wollten. Ein 39-jähriger Mann griff Polizisten in einem Treppenhaus mit einem Messer an, wobei einer der beiden Polizisten seine Dienstwaffe zückte und zweimal auf den Mann schoss. Trotz Wiederbelebungsversuchen starb er auf der Stelle.
Der Kriseninterventionsstab ist eingesetzt, die beteiligten Polizisten müssen psychologisch betreut werden. Wie in solchen Fällen üblich, wurden die Ermittlungen von Ermittlern aus einem anderen Bundesland, in diesem Fall der Tiroler Landeskriminalpolizei, durchgeführt.
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