Vier Millionen Haushalte erhalten in den nächsten Tagen einen 150-Euro-Gutschein. Aber es gibt noch viele unbeantwortete Fragen – Today hat die Antworten.
Die 150 € Gutscheine für den Energiebonus werden in den nächsten Tagen verschickt. Insgesamt vier Millionen Haushalte müssen davon profitieren, aber es kann einige Zeit dauern, bis das Geld sichtbar ist. Jeder erhält den Bonus, aber nicht jeder hat das Recht, ihn einzulösen.
Und auch wenn die meisten Fragen zum 150-Euro-Bonus in der Vergangenheit von Finanzminister Magnus Bruner (ÖVP) und Energieministerin Leonore Gevesler (Grüne) beantwortet wurden, sind einige Details noch unklar. „Heute“ beantwortet bereits die letzten offenen Punkte – 10 Fragen und 10 Antworten.
1Wie erhalte ich einen Gutschein?
Die Energiekostenabrechnung erfolgt über einen Gutschein. Diese wird an jede österreichische Adresse gesendet, an der eine oder mehrere Personen ihren Sitz haben. Der Gutschein kann für jeden Haushalt mit gültigem Stromliefervertrag eingelöst werden, sofern das Höchsteinkommen nicht überschritten wird. Der Gutschein muss ausgefüllt werden, um ihn einzulösen. Der Stromversorger berücksichtigt den Gutschein in Ihrer Jahres- oder Schlussrechnung ab Juni 2022.
2 Ausfüllen! Und nun?
Wenn Sie sich als Begünstigter verifiziert haben, senden Sie uns den Gutschein elektronisch über den QR-Code (oben rechts auf dem Gutscheinbrief) oder per Post mit beiliegendem Rückumschlag zu. Rücksendungen nach dem 31.10.2022 werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt. Der Voucher wird nach unserer Prüfung automatisch an den Stromversorger gesendet. 150 Euro werden Ihnen ab Juni 2022 in Ihrem Jahres- oder Abschlussbericht gutgeschrieben. Eine direkte Abgabe des Vouchers bei Ihrem Stromversorger ist nicht möglich. Die Rückgabe Ihres Gutscheins können Sie schnell und elektronisch abwickeln unter: www.energiekostenvergleich.gv.at.
3 Gutschein übertragen?
Jeder, der seinen Hauptwohnsitz an derselben Adresse hat und Vertragspartner des Stromversorgers ist, kann den Gutschein einlösen. Bitte beachten Sie jedoch die notwendigen Voraussetzungen. Eine Übertragung auf eine andere Adresse ist nicht möglich, da der Gutschein an die Adresse gebunden ist.
4Gutschein nicht erhalten?
Gutscheine werden bis Juni verschickt. Sollten Sie bis dahin keinen Gutschein erhalten haben, können Sie unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenvergleich anhand Ihrer Postleitzahl prüfen, ob die Gutscheine für diesen Bereich bereits versendet wurden. In diesem Fall können Sie sofort auf der Website einen neuen Gutschein bestellen oder die Energy Compensation Hotline unter 050 233 798 anrufen. Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit je nach Tageszeit etwas länger sein kann. Außerdem kann unser Chatbot Mona viele Fragen für Sie beantworten. Du findest Mona zum Beispiel unter https://chat.oesterreich.gv.at/
5 Gutschein verloren?
Einen neuen Gutschein können Sie bis 31. August 2022 unter www.oesterreich.gv.at/energiekostevergleich oder telefonisch unter 050 233 798 anfordern. Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit bei der Hotline je nach Tageszeit etwas länger sein kann. Sollten Sie Ihren Rückumschlag einfach nicht zur Beantwortung haben, senden Sie den Gutschein bitte an folgende Adresse zurück: Energiekostenerstattung, Postfach 735, 1000 Wien
6 Wofür ist der Gutschein gültig?
Der Gutschein gilt nur für Stromverträge – nicht für Gas!
7 Wird der Gutschein akzeptiert?
Sie können einen Gutschein nur einlösen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz an der entsprechenden Adresse haben. Wenn Sie an dieser Adresse einen Hauptwohnsitz haben und Ihr Gutschein noch nicht eingelöst werden kann, wenden Sie sich bitte an unsere Energiekompensations-Hotline unter 050 233 798. Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit an der Hotline je nach Tageszeit kurz ist. Den Bearbeitungsstand Ihres Gutscheins können Sie online unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenvergleich anhand der Gutscheinnummer und der Bestätigungsnummer prüfen. Wenn der Gutschein nicht eingelöst werden kann, erhalten Sie zusätzliche Anweisungen.
8 Gibt es eine zeitliche Begrenzung?
Der Gutschein kann bis spätestens 31. Oktober 2022 eingelöst werden. Nach diesem Datum können keine Gutscheine mehr angenommen werden.
Ein neuer Gutschein kann bis spätestens 31. August 2022 beantragt werden Der Gutschein kann bis spätestens 31. Oktober 2022 eingelöst werden.
9 „Haushalt mit vielen Personen“?
Sie leben an Ihrem Hauptwohnsitz in einem Haushalt mit einer Person / mehreren Personen, die dort auch ihren Hauptwohnsitz haben. Die Grenze liegt bei 110.000 Euro pro Jahr. Bei Nichtselbstständigen entspricht dies einem Gesamtbruttomonatsgehalt von rund 11.340 €. Die Grenze gilt für alle Einkünfte von Personen über 18 Jahren mit Hauptwohnsitz.
Einpersonenhaushalt
Sie leben allein an Ihrem Hauptwohnsitz oder mit einer oder mehreren Personen, die keinen Hauptwohnsitz an der Adresse haben.
Die Grenze liegt bei 55.000 Euro pro Jahr. Bei unselbstständig Erwerbstätigen (z. B. Arbeiter, Angestellte) entspricht dies einem Bruttomonatsgehalt von rund 5.670 Euro. Die Grenze gilt nur für das Einkommen der Person mit Hauptwohnsitz.
10 Haben Sie Fragen?
“Chatbot Mona” kann viele Fragen beantworten. Mona finden Sie zum Beispiel auf unserer Energiekompensationshotline unter 050 233 798 für Ihre Fragen. Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit an der Hotline je nach Tageszeit etwas länger sein kann.
Nav-Account rot, bis 30.04.2022, 13:02 | Akt: 30. April 2022, 13:17 Uhr
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