Die Senatsverwaltung will die Frist verlängern – obligatorische Kronenprüfungen an Schulen in Berlin müssen mindestens bis Pfingsten bestehen bleiben
dpa / Christoph Söder
Ton: rbb 88,8 | 03.05.2022 | Sebastian Schöbel Bild: dpa / Christoph Söder
Die Maskenpflicht an Schulen in Berlin ist zwar weggefallen, aber anders als in Kitas wird die Pflicht zur Kronenprüfung weiterhin erfüllt. Das erfuhr der RBB am Montagabend. Das einzige, was sich ändern wird, ist die Häufigkeit der Tests.
Schulen in Berlin sollen verpflichtet werden, mindestens bis Pfingsten auf das Coronavirus zu testen. Dies wurde dem rbb in der Nacht zum Montag von mehreren Mitgliedern des Hygienebeirats und der Bildungsverwaltung bestätigt.
Demnach sollen die Tests vom 9. Mai bis 7. Juni zweimal pro Woche statt wie bisher dreimal pro Woche durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen die Schüler einen dritten Test erhalten, den sie für einen weiteren freiwilligen Test mit nach Hause nehmen können.
Die Senatsverwaltung verlängert die Pflichtprüfungen
Es ist unklar, ob die Tests nach Pfingsten, dem 8. Juni, weiterhin obligatorisch sein werden. Damit sei nicht zu rechnen, sagte der Hygienebeirat, der den Senat in Pandemiefragen berät, auf Anfrage des rbb. Grund dafür seien die rückläufigen Infiziertenzahlen, heißt es.
Der Senat wird wahrscheinlich obligatorische Schultests aus der aktuellen Kronenverordnung streichen. Die Verlängerung der Maßnahme muss dann durch das Senatsbildungsministerium angeordnet werden.
Anders als in Schulen wird die Testpflicht in Kindergärten ab dem 9. Mai aufgehoben.
In Brandenburg endete an diesem Montag die Testpflicht in Schulen und Kitas.
Gote und Larscheid sind bis zum Ende der Pflichttests geöffnet
Gesundheitssenatorin Ulrike Gotte (Grüne) hatte sich vergangene Woche für eine vorzeitige Beendigung von Pflichttests an Berliner Schulen durch den Gesundheitsausschuss ausgesprochen. Auch der Amtsarzt von Reinickendorf, Patrick Larscheid, sprach sich für die Abschaffung der Schulpflicht aus. Vor dem Hintergrund der nationalen Kronenstrategie sei dies “konsequent”, weil Erwachsenentests nicht mehr als angemessen erachtet würden, sagte er vergangene Woche gegenüber rbb24 Inforadio. Als Grund wird jedoch angegeben, dass die Zahl der Infektionen inzwischen niedrig genug ist, um die Testanforderungen zu erleichtern. Das ist laut Larscheid inhaltlich nicht nachvollziehbar. „Denn die Zahl der Krankheiten, die wir jetzt haben, ist um ein Vielfaches größer als jemals zuvor.
Die bildungspolitische Sprecherin der Linken, Franziska Brychcy, war skeptisch. Eine Abweichung von der Prüfpflicht kann nicht durch das Fehlen aktueller Daten aufgrund der Feiertage begründet werden. Auch der Landeselternbeirat will abwarten, bis es eine klare Aufklärung von Wissenschaft und Ärzten zur Situation mit der Infektion gibt.
Der Senat will die Isolationszeit von der Krone verkürzen
Unterdessen will der Senat auf seiner Sitzung am Dienstag nicht nur über die Grundregelung zum Kronenschutz, sondern auch über eine mögliche Reduzierung der Isolation entscheiden. Geplant ist, dass Infizierte nur dann fünf Tage isoliert werden müssen, wenn sie 48 Stunden lang keine Symptome haben und einen negativen Test vorweisen können. Bisher wurden nach verschiedenen Kriterien sieben bis zehn Tage Isolation verordnet.
Der Senat hatte das Thema bereits vor einer Woche auf seiner Tagesordnung, vertagte es aber wegen offener Punkte erneut. Kürzlich sprachen sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern erneut für eine Verkürzung der Frist aus und stimmten weitgehend zu. Als Entschuldigung nannten sie nach ihrer Wechselkonferenz am vergangenen Donnerstag eine erhöhte Immunität in der Bevölkerung und leichtere Kronenraten bei der Omicron-Variante.
Ausstrahlung: Abendshow rbb24, 02.05.2022, 19:30 Uhr
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