Wer im Walliser Bergdorf Verbier eine Luxushütte baut, muss viel Geld haben. Das weiß auch ein Einheimischer, der sich ein Geschäftsmodell vorgenommen hat, um gegen die Projekte Einspruch zu erheben. Seit 2011 hat das Wallis in der zu Verbier gehörenden Gemeinde Bagnes 227 Beschwerden eingereicht. Die Sonntagszeitung berichtete über den Fall.
Die Zeitung rief den Ehemann von Antoine Burgener an und berichtete von mehreren Fällen, in denen er sich weigerte, Geld oder andere Zuwendungen abzulehnen. Beispiel: 2013 zahlte ihm ein schwedischer Finanzier 150’000 Schweizer Franken, um seinen Einspruch gegen seine geplante Luxushütte zurückzuziehen.
In diesem Fall soll Burgeners Anwalt behauptet haben, das Bauvorhaben des Schweden habe die zulässige Bebauungsdichte überschritten. Das Geschäftsmodell des Wallis zeigt sich in dieser Beschwerde: Der Anwalt schlägt in einem Schreiben an den Geldgeber vor, den Einspruch gegen Zahlung zurückzuziehen.
Umsatz von mehreren Hunderttausend Franken
Burgeners Geschäftsmodell funktioniert mit Einwänden, weil er laut Sonntagszeitung dank der Familie seines Schwiegervaters viele Grundstücke in Verbier hat. Im Kanton Wallis reicht es aus, weniger als 150 Meter von einem Bauprojekt entfernt zu wohnen oder ein Grundstück in der Nähe zu besitzen, um sich dem Bauprojekt zu widersetzen.
Da Einwände das Projekt jahrelang verzögern, sind offenbar viele wohlhabende Geschäftsleute bereit, Burgener zu bezahlen. Notare, Architekten und Anwälte schätzen, dass das Wallis im letzten Jahrzehnt einen Umsatz von mehreren Hunderttausend Franken erzielt hat. Burgener selbst lehnte eine öffentliche Stellungnahme ab. (nein)
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