Das Verteidigungsministerium räumte die Fahrt mit dem Regierungshubschrauber ein, wies aber den Vorwurf zurück, die Familie habe die Maschine für rein private Zwecke genutzt.
Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) steht unter Erklärungsdruck, nachdem sie ihren Sohn verlassen hat, um einen Regierungshubschrauber zu fliegen. Aus Geschäftseingeweihter kündigte auf seiner Website unter der Überschrift „Osterferien auf Sylt: Der Sohn von Verteidigungsminister Lambrecht reist mit einem Regierungshubschrauber“ an. Außerdem sei der Minister an diesem Tag bereits in Schleswig-Holstein gewesen. Dies erhebt den Vorwurf, die Familie habe die Flugbereitschaft nur für private Zwecke genutzt. Das Ministerium dementierte am Montag: „Die Bundesministerin und ihre Familienangehörigen flogen zusammen“, sagte ein Sprecher.
Am 13. April besuchte Lambrecht nach Angaben des Ministeriums die Truppe unter anderem im E-Kriegsbataillon 911 in Nordfriesland, er selbst flog mit dem Hubschrauber von der Berliner Dienststelle nach Ladelund. Das Ministerium räumte ein, dass ein Familienmitglied an diesem Tag geflogen war. Geschäftseingeweihter ein Foto gepostet, das den Sohn auf diesem Flug zeigen soll, soll von seinem Instagram-Account stammen. Daher ist die Aufnahme auf den 15. April datiert und mit einem Kommentar versehen: „Frohe Ostern“. Eigentlich verbrachte Minister Lambrecht Ostern auf Sylt. Ein Ministeriumssprecher sagte, Lambrecht und ihr Sohn seien noch nie mit einem Helikopter in den Urlaub geflogen.
Nur der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin und der Staatssekretär können Begleitpersonen kostenlos mitnehmen.
Die Inanspruchnahme der Flugbereitschaft ist geregelt: Die entsprechende Richtlinie besagt, dass Flugzeuge und Hubschrauber nur „in Erfüllung ihrer Aufgaben“ und nur dann angefordert werden dürfen, wenn der Reisezweck nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kraftfahrzeugen erreicht werden kann oder keine andere Verpflichtung besteht Service kann durchgeführt werden, ohne dass das Luftfahrzeug flugbereit ist ‘. Der Bundespräsident, der Bundeskanzler und der Außenminister haben laut Richtlinie das Recht, “persönliche Begleiter” unentgeltlich mitzunehmen.
Im Fall Lambrecht soll der Sohn als “weiterer Gefährte” behandelt worden sein. Das bedeutet, dass er angeklagt wurde. Als Bemessungsgrundlage wird ein Betrag in Höhe des Normaltarifs der Lufthansa Economy Class zugrunde gelegt. Zunächst war von einem niedrigen dreistelligen Betrag die Rede, das Ministerium wollte sich aber nicht äußern.
Die Passagierliste sei am 8. April von Lambrechts Büro an die zuständige Staatssekretärin verschickt worden, teilte das Ministerium mit. “Erstattung soll deutlich gekennzeichnet sein.” „Der Bundesminister hat die Kosten gemäß den Vorgaben zu 100 Prozent getragen“, sagte ein Sprecher. Der Flug und die Erstattung würden „in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien“ durchgeführt.
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