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Klug, die Maskenpflicht in Flugzeugen, Bussen und Zügen zu beenden

Bundesverkehrsminister FDP

Klug, die Maskenpflicht in Flugzeugen, Bussen und Zügen zu beenden

Zustand: 15:48 Lesezeit: 2 Minuten

Es gibt keine Hinweise darauf, dass eine vierte Impfung zu einer Besserung führen kann

Im Interview mit WELT sprach Virologe Hendrik Strike über Vorbereitungen auf eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst. Es sei möglich, “in einigen Gebieten im Herbst und Winter wieder Masken zu verwenden”.

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Verkehrsminister Volker Vising (FDP) sieht dringenden Korrekturbedarf bei der Maskenpflicht im ÖPNV. EU-Behörden haben zuvor eine Lockerung der Flugverkehrsregeln empfohlen.

Bundesverkehrsminister Walker Wissing (FDP) hat sich für ein Ende der Kronen-Maskenpflicht im ÖPNV ausgesprochen. Es bestehe dringender Korrekturbedarf in Deutschland, sagte er am Donnerstag. Er verwies darauf, dass die EU-Behörden ihre Empfehlungen für eine generelle Maskenpflicht in Flugzeugen gelockert hätten.

„Wir müssen hier europaweit einheitlich vorgehen und die Maskenpflicht vor allem im Flugverkehr abschaffen“, sagte Vissing. „Ich sehe die gleiche Notwendigkeit, die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen anzupassen.

Die EU-Gesundheitsbehörde (ECDC) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) haben angekündigt, ihre Empfehlungen zum Kronenschutz in der Luftfahrt zu lockern. Unter anderem entfällt an diesem Montag die generelle Empfehlung, medizinische Masken an Flughäfen und in Flugzeugen zu tragen.

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Besteht am Abflug- oder Zielort eine behördliche Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, soll diese wie empfohlen auch an Bord des Flugzeugs gelten. Die deutsche Luftfahrtindustrie forderte daraufhin die Abschaffung der Schulden in Deutschland.

Die bundesweite Maskenpflicht für Flugzeuge – wie auch Fernzüge – war ursprünglich im Infektionsschutzgesetz bis zum 23. Auch in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs gilt eine von den Bundesländern angeordnete Maskenpflicht.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte angesichts der Empfehlungen der EU-Behörden, dass die nationalen Behörden über die Maskenpflicht entscheiden. Sie gilt daher weiterhin für alle innerdeutschen Strecken und Flüge, die in Deutschland starten oder landen. Kinder unter sechs Jahren wurden freigelassen.

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