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Die EU will den Vertrag über den inaktivierten Valneva-Impfstoff kündigen

Nach Angaben des österreichisch-französischen Biotechnologiekonzerns Valneva will die Europäische Kommission die Vereinbarung zum Vorkauf des toten Coronavirus-Impfstoffs kündigen.

16.05.2022 08.27

Heute um 8.27 Uhr online

Laut Vertrag hat die Kommission das Recht dazu, wenn Valneva bis zum 30. April keine Marktzulassung von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erhält, teilte das Unternehmen am Montag mit. „Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist bedauerlich, da wir weiterhin Nachrichten von Europäern erhalten, die eine traditionellere Impfstofflösung wünschen“, sagte Valneva-CEO Thomas Lingelbach.

30 Tage für die Marktzulassung

Gemäß den Bedingungen hat die Gruppe ab dem 13. Mai 30 Tage Zeit, um die Marktzulassung zu erhalten oder Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen. Wir werden mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Abhilfemaßnahmen zu vereinbaren, sagte Valneva. Der Impfstoff wird denjenigen Mitgliedstaaten verabreicht, die ihn noch erhalten möchten.

„Wir haben einen Dialog mit Mitgliedsstaaten begonnen, die an unserem deaktivierten Ansatz interessiert sind“, sagte Lingelbacher. Der Konzern ist nach wie vor davon überzeugt, dass sein Impfstoffkandidat einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Covid-19 leisten kann.

Bereits im April wurde bekannt, dass Valneva mit ihrem Impfstoffkandidaten keine Fortschritte mache. Die EMA hat einen weiteren Fragenkatalog angefordert. Valneva hat ihre Antworten am 2. Mai eingereicht und ist der Ansicht, dass die verbleibenden Fragen ausreichend beantwortet wurden. Werden die Antworten akzeptiert, rechnet das Unternehmen spätestens im Juni mit einer positiven Antwort.