18. Mai 2022 um 18:41 Uhr
OVG-Urteil: NRW-Abwassergebühren zu hoch – das sind die Folgen
Das Spülwasser rauscht durch die Toilettenschüssel. In Nordrhein-Westfalen gibt es immer wieder Streit um die Berechnung der Abwassergebühren.
Foto: dpa / Ralf Hirschberger
Münster Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen werden seit Jahren auf falscher Grundlage berechnet. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW am Dienstag in einem Musterverfahren in Münster entschieden. Die Folgen sind enorm.
Ein Grundstückseigentümer in der Stadt Oer-Erkenschwick hat Klage eingereicht. Er wehrte sich gegen einen Abwasserentscheid von 2017 für knapp 600 Euro. Das war rechtswidrig und um 18 Prozent zu hoch, wie der OVG nun entschieden hat. Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit Einwände gegen ihre Entscheidungen erhoben haben, profitieren nun direkt von dieser Entscheidung.
Dem Urteil zufolge müssen Hauseigentümer und Mieter in den nächsten Jahren mit niedrigeren Gebührenbescheiden oder Nebenkostenabrechnungen rechnen, da die Kommunen in Nordrhein-Westfalen neu kalkulieren müssen. Infolgedessen werden den städtischen Haushalten Millionen von Steuern fehlen.
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Foto: Techem GmbH / nikkytok
Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts kritisierte im Fall Oer-Erkenschwick mehrere Punkte, sah aber auch die Politik in Mitschuld. Dem einschlägigen Landesrecht fehlen konkrete Leitlinien, an denen sich die Kommunen orientieren können. Solche Vorgaben bestehen laut OVG beispielsweise in den neuen Bundesländern.
OVG bemängelte mehrere Punkte aus der bisherigen Kalkulationspraxis: Die Stadt habe Abschreibungen und Zinsen in den Gebührenbescheiden so berechnet, dass sie am Ende die tatsächlichen Kosten der Anlage, etwa Kanalrohre, überstiegen. „Gebühren können nur erhoben werden, wenn sie für die kontinuierliche Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind“, erläuterte das OVG unter Berufung auf die NRW-Gemeindeordnung.
Für den fiktiven Zinssatz hat die Stadt den Durchschnitt der letzten 50 Jahre verwendet und eine zusätzliche Gebühr hinzugefügt. OVG hingegen hält nur eine Frist von 10 Jahren für gerechtfertigt. Und so kamen die Richter nicht auf einen Zinssatz von 6,52 Prozent als Stadt, sondern nur auf 2,42 Prozent.
„Die Richter teilen unsere Ansicht voll und ganz“, sagte Rick Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt), laut einer Mitteilung nach dem Urteil. „Um die Entsorgung kommunaler Abwässer zu gewährleisten, werden Abwassergebühren erhoben – nicht, um auf Kosten von Gebühren hohe Gewinne zu erzielen“, sagte Steinhoyer. Der BdSt hat das Verfahren von Anfang an verfolgt und Mautpflichtige in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, gegen ihre Entscheidungen Widerspruch einzulegen.
Mit der Entscheidung änderte das Oberste Verwaltungsgericht seine langjährige Rechtsprechung. In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist der Kläger aus Oer-Erkenschwick auch 2020 gescheitert.
OVG hat das Bundesverwaltungsgericht nicht angerufen, es kann aber Beschwerde erhoben werden. Das OVG sieht jedoch wenig Erfolgsaussichten, da Bundesrecht nicht betroffen sei.
(bsch/dpa/boot)
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