Die 67-Jährige wurde im Januar 2021 in ihrer Wohnung in Wien-Hitzing getötet. Die Staatsanwaltschaft ist bereits zu dem Schluss gekommen, dass es sich um Notwehr handelt.
Am 5. Jänner 2021 wurde eine 67-jährige Frau in ihrer Wohnung in Wien-Hitzing von der Polizei erschossen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen. Das teilte Behördensprecherin Nina Busek am Freitag mit. Damit ist klar, dass der Mitarbeiter, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.
Nach eingehenden Ermittlungen – mehreren Gutachten – kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass Notwehr vorliege. Der Einsatz von Waffen sei gerechtfertigt, sagte Busek. Die am Einsatz beteiligten Beamten hielten sich an die Vorschriften. Der Schuss ist gerechtfertigt, um einen laufenden Angriff abzuwehren.
Mit einem Messer bedroht
Der 67-Jährige bedrohte zunächst eine Haushaltshilfe mit einem Messer. Der Rentner soll geistig behindert sein. Ihr erwachsener Vertreter erhielt ihre Hilfe zu Hause, womit sie nicht einverstanden war. Angeblich wollte sie sie aus ihrer Wohnung holen. So oder so war die Haushaltshilfe von der mit einem Küchenmesser bewaffneten Frau verschreckt oder erschrocken und rief den Notruf an. Die eingetroffenen Beamten sollen den 67-Jährigen mit einem Küchenmesser an der Wohnungstür bedroht haben. Daraufhin wurde ein spezielles WEGA-Einsatzkommando gerufen.
Dann klopfte er mehrmals an die bereits geschlossene Wohnungstür. Als die 67-Jährige öffnete, soll sie die Polizei mit einem Messer angegriffen haben. Ein Polizist setzte daraufhin einen Elektroschocker ein, ein weiterer schoss auf die Frau und tötete sie.
(APA)
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