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Wohnung kostet plötzlich 100.000 Euro mehr – Steiermark

Der sogenannte Mietkauf entpuppte sich für eine Grazerin als unerwartet teuer: 10 Jahre später musste sie plötzlich ein Drittel mehr zahlen.

Viele Eigentumswohnungen bieten Mietern die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit Eigentum zu erwerben. Diese Kaufoption wird zu Beginn der Mietzeit vertraglich geregelt. Eine Grazerin hat sich vor zehn Jahren für diese Option entschieden und wollte die Wohnung nun kaufen – und erlebte ein hartes Erwachen.

Denn als die Frau 2021 mit ihren beiden Kindern in die neue Genossenschaftswohnung zog, wollte sie die Immobilie eigentlich gleich kaufen. Die Wohnungsbaugesellschaft riet ihr jedoch zum Ratenkauf, da sie damit Umsatzsteuer sparen und einen staatlich geförderten Kredit zur Finanzierung bekommen würde.

Dann hätte die Grazerin 400.000 Euro für den Sofortkauf der Wohnung gezahlt, für den Mietkauf steht im Vertrag: Herstellungskosten plus zwei Prozent Aufschlag. Das wären etwa 330.000 Euro, weshalb sie sich dafür entschieden hat.

Wohnung plötzlich merklich teurer

Im Frühjahr 2022 wurde das Angebot der Wohnbaugenossenschaft an die Grazer verschickt. Aber es war 100.000 Euro teurer als vereinbart. Die Mieterin traute ihren Augen nicht: „Das war ein Schock für mich. Mein erster Gedanke war, wo ich dieses Geld herbekomme?“, zitierte sie den ORF. Auch viele ihrer Nachbarn waren betroffen und fühlten sich wie sie verraten und verraten.

Dieser und viele weitere Fälle gingen bei der Arbeiterkammer Steiermark ein. Aus ihrer Sicht entsprechen die verfügbaren Angebote nicht den vertraglich zugesicherten Preisen – denn der Kaufpreis wird ganz anders kalkuliert. Offenbar hat die Wohnungsbaugesellschaft in allen Fällen ihre Verträge gebrochen und immer Zehntausende Euro mehr als ursprünglich vereinbart verlangt.

Niedrigpreis wegen Reparatur verboten?

Die AK Steiermark forderte daher die Genossenschaft auf, die Kaufpreise der Wohnungen auf Grundlage der vertraglichen Zusagen neu zu gestalten. Das Unternehmen behauptet jedoch, dass ein niedrigerer Preis gesetzlich nicht mehr zulässig ist. Aufgrund einer Novelle des Gemeinnützigen Wohnungsgesetzes von 2016 ist er nun verpflichtet, den sogenannten Buchwert der Immobilie geltend zu machen, das ist der aktuelle Mindestkaufpreis der Immobilie am Markt.

Allerdings kann eine solche Änderung laut Arbeiterkammer keinesfalls bestehende vertragliche Vereinbarungen aushebeln.

Foto auf Nav-Konto Uhrzeit06/12/2022, 22:17 | Akt: 06.12.2022, 22:17