Veröffentlicht 13. Juni 2022, 15:01 Uhr
Lucel wurde nach dem Ausbruch der Krebspest in mehreren Gemeinden des Kantons Baselland zum Sperrgebiet erklärt.
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Krebstoter durch Krebspest: Nach dem Ausbruch in Lucel, Laufenthal, wurde ein Sperrgebiet eingerichtet.
Krebskoordination Schweiz / Peter Jean-Richard
Im Sperrgebiet sollten Hunde Wasser meiden und Kleidung und Ausrüstung, die mit Wasser in Berührung gekommen sind, desinfizieren und anschließend trocknen. Auch das Fischen ist verboten.
Wikipedia / Gestumblindi
Die Lucel fließt von Lauwil über Brislach nach Zwingen, wo sie in die Birs mündet.
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Hunde sollten Wasser meiden, und Kleidung und Ausrüstung, die mit Wasser in Kontakt kommen, sollten desinfiziert und anschließend getrocknet werden. Auch das Fischen ist verboten. Nach Ausbruch der Krebspest hat der Kanton Baselland die Lucel in mehreren Gemeinden zur Sperrzone erklärt. Das teilten der Lebensmittelsicherheitsdienst und der Veterinärdienst am Montag mit. Betroffen sind die Gemeinden Lauwil, Brislach und Zwingen.
Ende Mai wurden im Kanton Solothurn tote Flusskrebse gefunden. Dann bestätigten Studien eine Infektion mit der Krebspest. Die Krabbenpest ist eine akute Pilzkrankheit, die für einheimische Krabben fast immer tödlich verläuft. Der Erreger ist ein Pilz, der sehr lange auf toten Krebsen überlebt und Sporen bildet, die im Wasser bis zu fünf Tage überleben. Die Behörden sagen, dass die Krankheit für Menschen, Haustiere und Fische harmlos ist.
Wie die Pest Lucell in diesem Fall getroffen hat, ist nicht klar. Es kann durch kontaminiertes Wasser mit Angelgeräten, Stiefeln oder Booten in neue Gewässer transportiert werden. Nicht einheimische Krabben sind ebenfalls eine häufige Infektionsquelle, da sie die Pest auf Krabben übertragen, sich aber im Gegensatz zu einheimischen Krabben nicht infizieren. Ohnehin sind die heimischen Bestände in den letzten 50 Jahren bereits stark zurückgegangen, da ihr Lebensraum zunehmend verdrängt wird.
Mit der Einrichtung eines Sperrgebiets muss nun die Ausbreitung der Krebspest in andere Gewässer verhindert werden. Tote Krebse im Sperrgebiet müssen der Forstbehörde Basel gemeldet werden. Wenn sie nicht als Lebensmittel verwendet werden, müssen sie bei einer zugelassenen Sammelstelle entsorgt werden.
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