Merkel äußerte sich im Februar 2020 von Südafrika aus zu den Wahlen in Thüringen: Das Verhalten der eigenen Partei sei “unverzeihlich”, das Ergebnis müsse korrigiert werden. Karlsruhe dachte, sie sei zu weit gegangen.
Bundeskanzlerin Merkel hat laut Bundesgerichtshof die rote Linie überschritten.
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Besser könnte es für die AfD nicht kommen. Am Mittwoch gelang ihr nicht nur ein weiterer Sieg aus Karlsruhe. Auch sie ist plötzlich als die bessere Demokratin da. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit ihrer Kritik am Ausgang der Wahlen im Februar 2020 in Thüringen ihre Neutralitätspflicht verletzt – und zugleich das Recht der AfD auf Chancengleichheit.
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