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KZ Sachsenhausen: Fünf Jahre Haft für einen ehemaligen KZ-Aufseher

Stand: 28.06.2022 10:49 Uhr

Ein 101-jähriger Mann wurde wegen Beihilfe zum Mord während der NS-Zeit zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Angaben der Richter war Josef S. als Wärter im KZ Sachsenhausen an den Massakern beteiligt.

Ein ehemaliger KZ-Aufseher ist wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Neuruppin hat den 101-jährigen Josef S. wegen Beihilfe zum Mord und versuchten Mord für schuldig befunden. Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Dieser wirft S. vor, an 3.500 Morden im NS-Konzentrationslager Sachsenhausen beteiligt gewesen zu sein. Dort arbeitete er von 1942 bis 1945 als SS-Wachmann. S. ist der bislang älteste mutmaßliche NS-Täter, der sich vor einem deutschen Strafgericht verteidigen musste. Dabei leugnete er bis zuletzt, KZ-Aufseher gewesen zu sein.

Der Prozess stand auf der Kippe

Der Prozess begann im Oktober letzten Jahres. Mehrmals musste er abtransportiert werden, weil der Angeklagte krank und zeitweise sogar völlig nervös war. Aus organisatorischen Gründen fanden die Verhandlungen am Wohnort des Beklagten in Brandenburg / Havel statt.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Mann fünf Jahre Haft. Genossenvertreter Thomas Walter plädierte für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die fünf Jahre nicht unterschreiten dürfe.

Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Nach der Praxis des Bundesgerichtshofs reiche die Bewachung eines Konzentrationslagers allein nicht für eine Strafe aus, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp. Dem Angeklagten sind keine konkreten Beihilfehandlungen nachgewiesen worden. Er kündigte an, gegen die bevorstehende Haftstrafe Berufung einzulegen. Der Bundesgerichtshof wird sich dann erneut mit seinem Fall befassen müssen.

In dem S. angeklagt wurde.

In der Anklageschrift wird behauptet, der Prozess habe die Erschießung von Häftlingen und sowjetischen Kriegsgefangenen sowie die Tötung von Häftlingen mit Giftgas umfasst. Das Gericht befasste sich auch mit der Tötung von Häftlingen durch Schaffung und Aufrechterhaltung feindlicher Zustände im KZ Sachsenhausen. Der ehemalige KZ-Wachmann ist nicht wegen Selbstmord angeklagt.

Das Amtsgericht Itzehoe verfolgt derzeit auch einen ehemaligen Sekretär des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig.