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Nationalrat – Erleichterter Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte

Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt wird durch die Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte aus Drittstaaten erleichtert. Der Sozialausschuss des Parlaments hat am Dienstag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und Neos für die Neuregelung gestimmt. Unter anderem werden die Aufnahmekriterien für den Mindestlohn und Sprachkenntnisse gelockert. Darüber hinaus müssen fest angestellte Saisonarbeitskräfte einen dauerhaften Zugang zum Arbeitsmarkt haben und das Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Vertreter der Regierungskoalition sehen darin einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des aktuellen Arbeitskräftemangels in Österreich. Vertreter von SPÖ und FPÖ hingegen befürchten laut Parlamentskorrespondenz, dass dadurch der Druck auf Hausangestellte zunehmen wird. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) hält die Bedenken von SPÖ und FPÖ für unbegründet, da es derzeit nur 5.300 aktive Rot-Weiß-Rot-Karten gebe, während etwa 7.000 Menschen beispielsweise in der Ukraine eine Arbeitserlaubnis haben.

Erleichterte Anerkennung von Berufserfahrung

Künftig müssen RWR-Karten-Empfänger nur noch 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage entnehmen, die in diesem Jahr monatlich 2.835 Euro brutto beträgt. Für Absolventen hiesiger Universitäten und Fachhochschulen gibt es keine Mindestlohnpflicht mehr. Das Gehalt muss jedoch dem ortsüblichen Gehalt ortsansässiger Absolventen mit vergleichbarer Arbeits- und Berufserfahrung entsprechen. Englischkenntnisse werden den Deutschkenntnissen gleichgestellt, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist. Die Anerkennung von Berufserfahrung wird erleichtert, Sprachzertifikate und andere Nachweise bleiben länger gültig. Außerdem wird es einfachere Anträge für Familienangehörige geben.

Statt 50.000 Euro benötigen die ausländischen Start-up-Gründer nur noch 30.000 Euro Kapital. Besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige, wie z. B. IT-Spezialisten, die für zeitlich befristete Projekte nach Österreich geholt werden, können eine befristete Arbeitsbewilligung bis zu sechs Monaten erhalten. Registrierte unbefristete Saisonarbeitskräfte, die mindestens zwei Jahre lang mehr als sieben Monate im Tourismus oder in der Landwirtschaft saisonbedingt gearbeitet haben, können einen dauerhaften Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Die Austrian Business Agency (ABA) unterstützt Bewerberinnen und Bewerber bei ihrer Bewerbung mit einer eigenen Plattform. (pa)