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Basler Mietwucherprozess: Angeklagte schweigen, Anwälte teilen sich Anklage

Veröffentlicht am 28. April 2022, 16:50 Uhr

Es wird behauptet, dass zwei Brüder und Schwestern 15 Menschen ausgebeutet haben, die auf Wuchermieten angewiesen waren. Es ist klar, dass die Zimmer nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ob sie dafür bestraft werden, ist fraglich.

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Zwei Geschwister, ein Architekt und ein Bauingenieur, vermieten seit Jahren Einzelzimmer an Versicherte. Gemäss Basler Staatsanwaltschaft nutzten sie bewusst die Notlage ihrer Mieter aus.

20 Minuten / Marco Zanger

«Ohne Vertragsunterzeichnung wären sie auf die Strasse gegangen», sagt die Staatsanwaltschaft Basel.

20 Minuten / Tadeo Cherleti

Am Mittwoch müssen sie sich vor dem Basler Strafgericht wegen gewerbsmässigem Wucher verantworten. Es wird ihnen vorgeworfen, zwischen Januar 2012 und September 2014 aus 19 Leasinggeschäften über einen Zeitraum von 33 Monaten illegale Gewinne in Höhe von 74’657 Schweizer Franken gemacht zu haben.

20 Minuten

  • Zwei Geschwister sollen in Basel Zimmer, teilweise ohne Fenster, zu Wucherpreisen für Bedürftige gemietet haben.

  • Sie wurden angeklagt und sollten am Mittwoch vor Gericht erscheinen.

  • Ihre Verteidiger fordern einen Freispruch und argumentieren, die Anklageschrift sei voller Fehler.

„Ich möchte nicht unhöflich wirken, aber diesbezüglich keine Auskunft geben“, sagte der Angeklagte. Der 46-jährige Architekt hat den Beruf auch in seiner Heimat Italien ausgeübt. Wie er sein Leben in der Schweiz regelt, wo er mit seiner Schwester lebt, bleibt sein Geheimnis. Auch seine Schwester, eine 51-jährige Bauingenieurin, schweigt vor Gericht. „Wollen Sie wirklich nicht die Gelegenheit nutzen, sich zu diesem Thema zu äußern?“, fragte Gerichtspräsident Mehmet Sigirci. “Danke für die Gelegenheit. Ich möchte nicht unhöflich wirken und verweise auf die Aussagen meiner gesetzlichen Vertreterin.“ Das waren ihre letzten Worte vor Gericht am Mittwoch.

Dann übernahmen ihre Verteidiger den Job und ließen die Anklage in zweieinhalb Stunden fallen. Sie warf den Brüdern und Schwestern vor, Zimmer, teilweise ohne Fenster, zu Wucherpreisen an Bedürftige zu vermieten. In ihrem Mehrfamilienhaus im Basler Quartier Kleinhüningen machten sie aus 18 Zimmern kurzerhand 30 mit Holztrennwänden, um den Gewinn zu maximieren. Dadurch erhielten sie im Zeitraum von Januar 2012 bis September 2014 insgesamt 74 657 Franken zu viel.

Marktpreise pro Quadratmeter

Es ist unbestreitbar, dass die Trennwände existierten und gegen das kantonale Bau- und Planungsrecht verstießen. Nach Angaben der Verteidiger waren sie bereits eingebaut, als die Geschwister das Anwesen im Jahr 2009 kauften. Auch die Angeklagten finden die seltenen Räume nicht ungewöhnlich, da sie selbst in einfachsten Verhältnissen im Aostatal aufgewachsen sind und bis heute sehr spartanisch gelebt haben. . Sie müssen sich ein steuergünstiges Zimmer in der Gemeinde Schwyz in Wollerau für eine Miete von 600 CHF teilen.

Die anderen Tatsachen der Anklage sind jedoch umstritten. Zum Beispiel kann nicht über Wucher gesprochen werden. So vermietet beispielsweise die Studentische Wohngenossenschaft, die insbesondere staatliche Subventionen erhält, Wohnheime für durchschnittlich 600 Franken. Auch ohne Solidaritätsbeitrag beträgt der Quadratmeterpreis für Wove 37 CHF. Als Richtschnur nahm die Staatsanwaltschaft jedoch den Quadratmeterpreis von knapp 20 Franken an. “Das ist unrealistisch”, sagte Verteidiger Marco Youner. Die angeblich horrenden Mieten im Geschwisterhaus schwanken je nach Zimmergrösse zwischen 560 und 1015 Franken.

Die Anklagen bleiben sechs Jahre lang vor Gericht

Zudem sei die Berechnung der Staatsanwaltschaft zur Größe der Räume eindeutig falsch gewesen und die Beweise für die Misere der Mieter seien “in keiner Weise bewiesen”. Zudem gab es eine Reihe von Verfahrensfehlern, die von der Verteidigung bemängelt wurden. Es ist auch schwer zu erklären, warum der Fall, der 2016 bei Gericht eingereicht wurde, erst jetzt, sechs Jahre später, verhandelt wird. Beide Verteidiger forderten kostenlose Freisprüche und Entschädigungen für ihre Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für die beiden gleichberechtigten Geschwister eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten Haft mit zwei Jahren Bewährung. Am Donnerstag fällt das Basler Strafgericht sein Urteil. Ob es zu einem Schuldspruch kommt, ist zumindest fraglich. Erst im November sprach das Basler Strafgericht einen vermögenden 69-jährigen Mann vom Vorwurf des Wuchers frei. Sie vermietete Zimmer an Randgruppen zu Höchstsätzen der Sozialhilfe.

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