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Das schärfste Gesetz zur Parteienfinanzierung im Land – vorarlberg.ORF.at

Politik

ÖVP und Grüne einigten sich auf einen Entwurf des neuen Vorarlberger Parteienförderungsgesetzes. Verfassungsrechtler Peter Busjeger von der Universität Innsbruck bezeichnete das Vorhaben als „großen Schritt“ im Auftrag des Landes. Das werden laut Justizvollzugsanstalt die strengsten Regelungen in ganz Österreich sein.

07.05.2022 12.32

Heute online, 32.12

Jetzt muss es mit der Finanztransparenz der Vorarlberger Partei schnell gehen: Für Mai ist ein Treffen mit allen Fraktionen geplant. Erstmals werde dem Rechnungshof die Befugnis zur Parteienprüfung erteilt, so Staatsrechtler Bußjäger auf Anfrage der APA.

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Die Parteienfinanzierung wird neu geregelt

Ziel der Regierung ist es, das neue Gesetz noch vor dem Sommer einstimmig zu verabschieden. Die Neuregelung darf zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Gleichzeitig müssen die erweiterten Prüfungsrechte für den Landesrechnungshof in der Landesverfassung verankert werden. Die Regeln werden auf die kommunale Ebene ausgeweitet.

Die Werbung vor der Wahl ist begrenzt

Inhaltlich sieht das Paket eine Verkürzung der Werbezeit vor der Wahl von vier auf drei Wochen vor. Zudem dürfen künftig maximal 300 mobile Wahlplakate eingesetzt werden, davon maximal 50 Großplakate. Parteien können maximal 2,50 € pro Wahlberechtigtem ausgeben, zuzüglich weiterer 0,35 € pro Wahlberechtigtem für die Vorzugswahlkampagne für einzelne Kandidaten.

Die Parteien müssen detaillierte Berichte vorlegen

Innerhalb von vier Monaten nach der Landtagswahl müssen die Parteien einen Bericht über den Wahlkampf vorlegen. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Vertragsstaaten, einschließlich angeschlossener Organisationen und assoziierter Organisationen, müssen gemeldet werden. Die Rechnungslegung muss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden, der für höchstens fünf aufeinanderfolgende Jahre bestellt werden kann.

Zuschüsse können zurückerstattet werden

Fraktionen müssen künftig auch Einnahmen aus Spenden, Werbung und Sponsoring detailliert melden. Zuwiderhandlungen werden durch Erstattung geahndet. Laut Entwurf können die Landesregierung und der Landtagsvorsitzende dies anordnen oder mit künftigen Mitteln kompensieren. Wenn eine Charge die Ausgabenobergrenze der Kampagne überschreitet, muss der Überschuss dreimal zurückerstattet werden. Grund dafür ist die entsprechende Feststellungsmitteilung des Rechnungshofs.

Justizvollzugsanstalt: „Extrem strenge Auflagen“

Bußjäger kommentierte die Prüfungskompetenz des Gerichts: „Hier geht der Staat durchaus an die Grenzen dessen, was die sogenannte Verfassungsautonomie den Staaten an Möglichkeiten eröffnet. Aber ich halte die Regelung für verfassungskonform.“ Beim Gesetz zur Parteienfinanzierung werden “extrem strenge Vorschriften erlassen, insbesondere in Bezug auf Wahlwerbung”. Er akzeptiere, dass „das die strengsten Vorschriften in Österreich sind“.