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Die ETH Zürich muss dem entlassenen Professor acht Monatsgehälter bezahlen

Gemäss Bundesverwaltungsgericht spielte jahrelange Untätigkeit an der ETH Zürich eine zentrale Rolle bei der Entlassung des Astrophysikprofessors Marcello Carrolo, 59, Mitte 2019. Diese Kündigung war weder Missbrauch noch Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Da jedoch vor der Kündigung keine Mahnung erfolgte, erhielt der 59-Jährige acht Monatsgehälter als Abfindung.

Wegen des Führungsverhaltens des Professors hatten sich bereits verschiedene Personen an die Ombudsstelle der ETH Zürich gewandt. Die erste Hinterlegung erreichte das Amt 2005, weitere folgten 2009, 2013 und 2016. Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Alle Beschwerden blieben ohne Folgen. Der kritisierte Professor wurde nicht informiert und die ETH unternimmt keine weiteren Schritte. Erst als der Ombudsmann 2017 schwere Vorwürfe gegen die Professorin erhob, leitete die Universität eine Untersuchung ein, die schließlich zu ihrer Entlassung führte.

Eine plötzliche Kündigung ist unverhältnismäßig

Gemäss Bundesverwaltungsgericht hätte diese Kündigung bestenfalls verhindert werden können, wenn die ETH rechtzeitig etwas unternommen hätte – als Abmahnung kombiniert mit Coaching. Dies könnte dazu beitragen, das Verhalten des Professors zu verbessern.

Trotz der fehlenden Selbstreflexion und Einsicht des Professors hätten die milderen Maßnahmen nicht von vornherein als nutzlos angesehen werden dürfen, wodurch die Kündigung unverhältnismäßig wäre. Da dies ohne Vorankündigung geschah, muss es als ungerechtfertigt betrachtet werden. Daher werden die acht Monatsgehälter fällig.

Wie viel Professor Carolo genau gewinnt, ist unklar. Laut der Website glassdoor.ch verdienen ETH-Lehrer zwischen 12’000 und 20’000 Franken im Monat.

Die Kündigung erfolgte laut Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht aus unzulässigen Gründen. Es war nicht nur ein einzelner zwischenmenschlicher Konflikt.

Die Vorwürfe bestätigten sich nach einer behördlichen Untersuchung

Vielmehr sprach der ETH-Rat die Entlassung aus, weil der Professor mit seinem Führungsstil und Umgang mit Mitarbeitenden wiederholt gegen gesetzliche und vertragliche Pflichten verstossen habe. Außerdem war sie inakzeptabel. Das Gericht wies den Vorwurf der geschlechtsspezifischen Diskriminierung zurück. Davon sah er keine Anzeichen.

Nach verschiedenen Beschwerden an die Ombudsstelle im Jahr 2017 hat die ETH Zürich eine Verwaltungsuntersuchung eingeleitet. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts sind die Vorwürfe gegen den Professor im Wesentlichen zutreffend. Deshalb feuerte der ETH-Rat die Frau mit einfacher Kündigung.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgerichtshof angefochten werden. (SDA)