Der Nationalrat befürwortet mit großer Mehrheit ein konsequentes Vorgehen gegen das illegale Verhalten der Tuner-Szene
Wien (PC) – Klagen gegen problematisches Verhalten in der sogenannten „Tuner-Szene“ sollen gesetzlich erleichtert werden. Der Nationalrat hat an seiner heutigen Sitzung mit grosser Mehrheit einer Novelle des Kraftfahrgesetzes zugestimmt. Nur die FPÖ-Abgeordneten zögerten, das Gesetz zu unterstützen, da es zu weit hergeholt und ein Beispiel für “Ursachengesetz” sei.
Die neuen Bestimmungen beziehen sich explizit auf das Verhalten von Kraftfahrzeugen, wie es gerade bei Tuner-Szene-Treffen zu beobachten ist. Die Polizei muss bei eigenmächtigen Veränderungen an Fahrzeugen und bei sogenanntem „Verhalten, das nicht den Eigenschaften des Fahrzeugs entspricht“ schneller eingreifen und vorübergehende Fahrverbote aussprechen können. Außerdem wurden die Strafen für Verstöße deutlich erhöht.
Gerhard Dymek (FPÖ) sagte, die Novelle sei nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen, gefährliches Verhalten im Straßenverkehr zu unterbinden. Um die betreffenden Verstöße zu ahnden, reichen die vorstehenden Bestimmungen aus. Auch Daymek sah Implementierungsprobleme. Die neue Rechtslage erhöht nur den Druck auf die Polizei, Strafen zu verhängen, gibt ihr aber nicht die notwendigen Ressourcen, um zu beurteilen, ob der Straferlass korrekt ergangen ist. Der Abgeordnete befürchtet, dass dies in der Praxis zu einem Problem für die Vollzugsbeamten wird. Auch die Ausweitung des Strafrahmens ist überzogen. Das Gesetz sei ein Beispiel dafür, wie die Grünen versuchten, den Autoverkehr immer mehr mit Gesetzen und “Methoden des planvollen Sparens” abzuwehren, sagte Demeck.
Sein parlamentarischer Amtskollege, Walter Rauch, wiederholte seinen Vorwurf der Gesetzgebung in dem Fall. Zweck der Novelle ist lediglich, das Jahrestreffen der GTI in Kärnten zu verhindern oder zumindest einzuschränken. Die KFG-Novelle sei ein massiver Eingriff in die Freiheit der Bürger und werde von Autofahrerclubs vernichtend bewertet, sagte Rauch. Auch Christian Ries (FPÖ) sprach von einem Zufallsgesetz, das nur erlassen wurde, weil die Kärntner Landesregierung bestehende Gesetze zur Kontrolle des GTI-Treffens am Wörthersee nicht durchsetzen konnte. Die Änderungen im KFG sind unnötig, da das betreffende Verhalten nun durch Landesrecht ausreichend geregelt werden kann.
Der grüne Menschenhandelssprecher Hermann Weratschnig wandte gegenüber der FPÖ ein, dass die KFG aus gutem Grund wechsele. Tatsache ist, dass das egoistische Verhalten einiger weniger auf der Straße viele Menschen beunruhigt und bedroht. Mit der Gesetzesänderung werden Hilferufe dieser Menschen ernst genommen und Voraussetzungen geschaffen, Verhaltensweisen, die im Normalfall keinen Platz haben, konsequent zu unterbinden. Potenziell gefährliche Änderungen an Fahrzeugen oder Fahrweisen könnten künftig schneller und härter geahndet werden, sagte ein Sprecher von Green Traffic. Bei wiederholten Verstößen kann die Polizei die Fahrt für bis zu 72 Stunden unterbrechen, zum Beispiel durch Entfernen der Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere, Verriegeln oder Parken des Fahrzeugs, Einbau technischer Schlösser und/oder Entfernen von Kennzeichen. Olga Voglauer (Grüne) fügte hinzu, dass der FPÖ-Abgeordnete, der die neuen gesetzlichen Regelungen kritisierte, offenbar keine Ahnung hatte, mit welchen Auswüchsen Kärntner Einwohner und Urlauber Jahr für Jahr in den Sommermonaten der Tuner-Szene ausgesetzt sind.
Franz Esl (ÖVP) betonte, er sei gegen übermäßige Eingriffe des Gesetzgebers. Dies muss aber in puncto Sicherheit aktiv geschehen. Beim Tuning geht es nicht nur um die Veränderungen an den Fahrzeugen selbst, sondern auch um die oft aggressive Fahrweise vieler Besitzer umgebauter Autos. Unfälle, die in direktem Zusammenhang mit der Tuning-Szene stehen, würden immer häufiger, sagte der Abgeordnete. Daher muss eine Verordnung im Sinne der Verkehrssicherheit geschaffen werden.
NEOS-Sprecher für Menschenhandel Johannes Margreiter wies darauf hin, dass das Gesetz keine neuen Strafen schaffe, sondern nur klarstelle. Dadurch kann die Polizei bei Rechtsverstößen effektiver eingreifen. Aus rechtlicher Sicht sei die Novelle eine gute Lösung für dieses Problem, lobte der Abgeordnete.
Dietmar Keck (SPÖ) sagte, Teile der Tuner-Szene würden sich gerne ihren Autos widmen, sie würden diese aber stets sorgfältig nutzen und andere nicht stören oder belästigen. Leider gibt es eine ständig wachsende Gruppe, die rücksichtsloses Verhalten zeigt. Das Einzige, was Menschen, die sich so rücksichtslos verhalten, beeindruckt, ist, wenn ihnen ihr Auto weggenommen wird. Er hofft, dass sehr bald ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird, der diesen Schritt ermöglicht. Laut Alois Schroll (SPÖ) stört das Setting als solches niemanden, wenn es innerhalb der vom KFG erlaubten Grenzen bleibt. Allerdings muss gegen eine immer größer werdende Szene vorgegangen werden, die andere nicht nur mit Lärm irritiert, sondern auch mit illegalen Straßenrennen droht. Klaus Kohl (SPÖ) sagte, es sei eine Tatsache, dass Teile der Tuner-Szene in Kärnten mittlerweile über Monate unerträgliche Lärmbelästigungen verursachen würden und es Handlungsbedarf gebe.
Verkehrsministerin Leonore Gevesler betonte, die Novelle ziele nicht auf Tuning im Allgemeinen, sondern auf fehlerhafte oder illegale Veränderungen an Fahrzeugen und gefährliche Fahrweisen. Ein zunehmender Teil der Tuningszene verursacht viel Lärm und Luftverschmutzung. Deshalb definiert das Gesetz nun genau, was verboten ist, etwa Motoren so zu manipulieren, dass im Abgasstrang Explosionsgeräusche entstehen. Das Gesetz schreibt auch das Verhalten mit Fahrzeugen vor, das neben Lärmbelästigung auch zu Umweltbelastungen und Gefährdung anderer führt. Dies sind zum Beispiel starke Beschleunigung, plötzliches Bremsen, Rutschbewegungen, Schleudern oder um die eigene Achse rasendes Fahrzeug auf dem Stand. Die Strafen dafür würden deutlich erhöht und die Exekutive könnte aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen im Falle eines Falles schneller eingreifen von Verstößen. (Fortsetzung Nationalrat) sox
HINWEIS: Die Sitzungen des Nationalrates und des Bundesrates können auch live verfolgt werden und stehen als Video auf Anfrage in der Mediathek des Parlaments zur Verfügung.
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