Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 27. Mai.
29. April 2022 | Stand: 29. April 2022, 14:45 Uhr
Düsseldorf (dpa). Die Maskenpflicht in medizinischen Bereichen, Pflegeheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin in Nordrhein-Westfalen. Das geht aus der neuen Kronenschutzverordnung hervor, die am Freitag (29. April) in Kraft tritt und die das Gesundheitsministerium am Mittwoch veröffentlicht hat. Demnach werden die Grundsicherungen zunächst bis zum 27. Mai verlängert.
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