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Ein Polizist hat auf eine Frau geschossen: Das Verfahren ist beendet

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Im Fall einer Rentnerin, die am 5. Januar 2021 in ihrer Wohnung in Hitzing von der Polizei erschossen wurde, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Mitarbeiter, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, wird nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

20.05.2022 15.24

Online seit gestern, 15:24 (Update: gestern, 15:43)

Nach eingehenden Ermittlungen – mehreren Sachverständigengutachten – kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass eine Notwehrsituation vorliege und der Waffeneinsatz gerechtfertigt sei. Das teilte Behördensprecherin Nina Busek am Freitag auf Anfrage der APA mit.

Beamte griffen mit Messern an

Die an dem Einsatz beteiligten Beamten hätten sich “vorschriftsmäßig verhalten”, der Schuss sei gerechtfertigt gewesen, um einen laufenden Angriff zu verhindern. Der 67-Jährige bedrohte zunächst eine Haushaltshilfe mit einem Messer. Angeblich ist die Rentnerin geistig behindert, ihre erwachsene Vertreterin hat Haushaltshilfe vermittelt, womit sie angeblich nicht einverstanden ist.

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Angeblich wollte sie sie aus ihrer Wohnung holen. Jedenfalls sei sie von der mit einem Küchenmesser bewaffneten Frau erschrocken oder erschrocken gewesen und habe den Rettungsdienst gerufen. Angeblich sollen die eingetroffenen Beamten den 67-jährigen Mann an der Wohnungstür mit einem Küchenmesser bedroht haben, woraufhin Spezialkräfte der WEGA gerufen wurden.

Dann klopfte er mehrmals an die bereits geschlossene Wohnungstür. Als die 67-Jährige öffnete, soll sie die Polizei mit einem Messer angegriffen haben. Ein Polizist setzte daraufhin einen Elektroschocker ein, ein weiterer schoss auf die Frau und tötete sie. Die schwer verletzte 67-Jährige wurde mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht, wo sie verstarb.

Psychische Erkrankungen bei Frauen

Laut Polizei soll die 67-Jährige das Messer über den Kopf gehalten und einen aggressiven Eindruck gemacht haben. Es kam ein Elektroschocker zum Einsatz und der Schuss aus der Dienstwaffe geschah fast zeitgleich. Für die Strafverfolgung ist weder das angemessene Schutzniveau überschritten noch ein offensichtlich unangemessener Schutz gewährt worden.

Der 67-Jährige wurde von einer Sozialarbeiterin betreut. Nach ihrem Tod betonte er, dass die Frau an einer schweren psychischen Erkrankung leide und es bereits mehrere Polizeieinsätze gegeben habe, bei denen er sie aggressiv gesehen habe. Er beantragte daher die dringende Aufnahme in eine psychiatrische Einrichtung, um den Rentner angemessen behandeln zu können. Dies wurde im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtslage abgelehnt.