Deutsche Fallschirmjäger warten im Hof eines Hauses auf einen Angriffsbefehl. Das Foto soll im April 1944 in der Nähe von Casino in Italien aufgenommen worden sein. (imago / United Archives International / Foto oben)
Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Demnach wirft die Bundesrepublik Italien vor, trotz des Ministerratsbeschlusses von 2012 mehrere neue Verfahren gegen Deutschland zugelassen zu haben. Es geht um die Forderung nach Entschädigung für Verbrechen der Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinten Nationen hat vor zehn Jahren entschieden, dass Deutschland italienische Opfer des Nationalsozialismus nicht individuell entschädigen darf. Die Bundesregierung behauptet, die Entschädigungsfrage sei endgültig geklärt und die neuen Verfahren in Italien daher rechtswidrig. Ende 2008 legte sie beim Internationalen Gerichtshof Berufung ein, um zu prüfen, ob die in Italien gefällten Urteile, die Deutschland zu einer Entschädigung verpflichten, mit dem Völkerrecht vereinbar seien. Die Urteile beziehen sich auf Verbrechen, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besetzung Italiens begangen wurden.
Die Beschlüsse des Ministerrates sind bindend. Der UN-Gerichtshof verfügt jedoch nicht über die Instrumente, um seine Entscheidungen durchzusetzen.
Diese Ankündigung wurde am 30. April 2022 im Deutschlandfunk ausgestrahlt.
Add Comment