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Entscheidung in Karlsruhe: Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig

Die Entscheidung zum Karlsruher Bayern-Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig 27.04.2022, 12:08 Uhr (aktualisiert)

Überwachung von Wohnungen, Auffinden von Handys, Überwachung von Personen über mehrere Tage: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz räumt den Behörden weitreichende Befugnisse ein. Dem macht nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Ende.

Das bayerische Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig und muss in vielen Punkten eingeschränkt werden. Diese Entscheidung gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt.

Das bayerische Recht verletze in seiner bisherigen Fassung das allgemeine Recht auf Privatsphäre, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung, sagte Bundesverfassungsgerichtspräsident Stefan Harbart bei der Urteilsverkündung. Der Erste Senat schränkt die Befugnisse des Verfassungsschutzes sowohl bei der Überwachung als auch bei der Auswertung und Übermittlung von Erkenntnissen ein.

Dazu zählen insbesondere unter anderem die akustische Überwachung von Wohnräumen, Computerdurchsuchungen im Internet, der Einsatz verdeckter Ermittler und die Abfrage gespeicherter Daten durch Telekommunikationsunternehmen. In allen Bereichen wurden die Voraussetzungen für die Interventionen als zu vage eingeschätzt. Zudem muss die Weitergabe von erworbenem Wissen an Behörden neu geregelt werden.

Gespeicherte Daten können von den Geheimdiensten nicht mehr abgefragt werden. Das Gesetz wurde in dieser Frage für nichtig erklärt. In allen anderen hat Bayern bis Ende Juli 2023 Zeit, Grundrechtsverletzungen zu beseitigen. Bis dahin gilt das Gesetz jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Drei Angehörige der im Geheimdienstbericht des Freistaates genannten Organisationen sind nach Karlsruhe gezogen. Sie hielten es für möglich, sich selbst zu beobachten. Die Freiheitsgesellschaft unterstützte ihre Verfassungsbeschwerden.

Von Anfang an umstritten

Das Gesetz war bei seiner Einführung umstritten und wurde nur mit den Stimmen der HSS im Münchner Landtag verabschiedet. Bayerns Innenminister Joachim Hermann von der HSS verteidigte ihn bei einer Anhörung im Dezember unter anderem für die Notwendigkeit eines besseren Datenaustauschs zwischen Sicherheitskräften, der Anschläge wie den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz verhindern solle. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Überwachung von Extremisten und Spionen in Deutschland.

Das Gesetz ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Mit der Novelle 2016 hat der Bayerische Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse erhalten, etwa zur heimlichen Online-Computerdurchsuchung mit sogenannten Staatstrojanern oder unter bestimmten Voraussetzungen zur akustischen und visuellen Überwachung von Wohnungen. Es erlaubt auch den Einsatz von V-Beamten und V-Leute sowie die Überwachung von Personen über mehr als zwei Tage.

(Dieser Artikel wurde erstmals am Dienstag, den 26. April 2022 veröffentlicht.)