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Iraker verweigern Flüge: Jetzt muss die Airline zahlen – Wien

Die britische Fluggesellschaft EasyJet hat einen irakischen Flug von Wien nach London dementiert. Nun ist der Fall vor den Obersten Gerichtshof gegangen.

Gemeinsam mit ihrem Mann, einem irakischen Staatsbürger, wollte die Österreicherin 2018 Verwandte in London besuchen. Der geplante Kurzurlaub verlief jedoch ganz anders als erwartet. Der Flughafen Wien war das endgültige Ziel des Paares – EasyJet verweigerte dem Mann das Einsteigen wegen eines fehlenden Visums.

Trotz gültiger Aufenthaltskarte musste der Fahrgast draußen bleiben

Eine von den österreichischen Behörden ausgestellte gültige Aufenthaltskarte, die zur visumfreien Einreise in EU-Mitgliedsstaaten berechtigt, reicht nicht aus. Der Grund: Laut EasyJet sind die Voraussetzungen für die Ausstellung dieser Karte nicht erfüllt.

Der Verbraucherinformationsverband verklagt die Fluggesellschaft im Auftrag des Sozialministeriums auf Erstattung von rund 420 Euro und Zahlung von 250 Euro Entschädigung pro Person. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Iraker seine Aufenthaltskarte vorlegen könne.

Erfolg des Paares vor Gericht: Kosten werden erstattet

Easy Jet hatte keinen Grund zu der Annahme, dass die österreichischen Behörden die Karte irrtümlich ausgestellt hatten, und konnte auch nicht nachweisen, dass die britischen Behörden sie nicht akzeptiert hatten. Daher ist die Ablehnung der Erhöhung unzulässig. Jetzt bekommt das Paar den Preis seiner nicht genutzten Tickets zurück, einschließlich der Zahlung einer Entschädigung. Da der Mann nicht fliegen durfte, komme dies einer Verweigerung des Transports seiner Frau gleich, urteilte das Gericht.

EasyJet hat hier die Befugnis übernommen, zu hinterfragen, ob die Aufenthaltskarte rechtmäßig von den österreichischen Behörden ausgestellt wurde. Die Überprüfung eines solchen Dokuments muss sich auf die Echtheit und Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen beschränken. EasyJet hatte eine Aufenthaltskarte, es liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass es zu Rechtsmissbrauch oder Betrug kommen wird“, sagte Verena Grubner, Rechtsanwältin beim Verbraucherinformationsverband, zu dem Urteil. Die Fluggesellschaft ist noch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Nav-Account rot, yb Zeit 25.04.2022, 18:00 | Akt: 25.04.2022, 18:00h