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Josef F. kann zur Normalleistung übergehen

Josef F., der in Amstetten wegen Inzests zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Nervenheilanstalt eingewiesen worden war, wurde nach einem Beschluss des Landesgerichts Krems (NÖ) aus der Vollzugshaft einer Regelhaftanstalt auf Bewährung entlassen.

Die Entscheidung sei nicht rechtskräftig, sagte Sprecher Ferdinand Schuster heute der APA. Die Staatsanwaltschaft erstattete Anzeige und die Akte wurde dem Obersten Bezirksgericht (OLG) in Wien zur Entscheidung übergeben.

Die bedingte Freistellung von den Maßnahmen wurde von einem dreiköpfigen Gremium für eine Probezeit von zehn Jahren ausgesprochen. Die Entscheidung war weisungsgebunden, Gerichtssprecher Schuster sprach in diesem Zusammenhang von einer “psychiatrischen Kontrolle”. Die Entscheidung basiert laut Schuster auf einem zusätzlichen psychiatrischen Gutachten, das Ende März beim Gericht einging.

Im Moment setzt F. die Maßnahmen noch um. Da die Beschwerde aufschiebende Wirkung habe, bleibe diese bis zum Rechtskraft der Entscheidung bestehen, betonte Schuster.

F. – er hat inzwischen seinen Namen geändert – wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und ebenfalls in eine Nervenheilanstalt eingewiesen. Seitdem sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Krems-Stein. Das Gefängnisgericht – in diesem Fall das Kreml-Bezirksgericht – prüft regelmäßig, ob die Haftvoraussetzungen noch erfüllt sind. Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.