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Karlsruhe: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz ist teilweise rechtswidrig – Politik

Die weitreichenden Befugnisse des Bayerischen Staatsdienstes für Verfassungsschutz verletzen mitunter Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag eine Reihe von Bestimmungen des Freistaats-Verfassungsschutzgesetzes beanstandet, das 2016 auf Antrag der CSU grundlegend überarbeitet wurde. Betroffen sind unter anderem die Bestimmungen über Wohnungsspionage und -abhörung, Online-Durchsuchungen und die Ortung von Mobiltelefonen. Sie dürfen befristet bis Ende Juli 2023 in Kraft bleiben, urteilte das Gericht (ICH. 1 BvR 1619/17).

Das Grundgesetz überlasse dem Gesetzgeber “ein wesentliches Feld zur Berücksichtigung sicherheitspolitischer Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes”, sagte Gerichtspräsident Stefan Harbart bei der Urteilsverkündung. “Gleichzeitig stellt die Verfassung erhebliche Grundrechtshürden dar.”

SPD und FDP drängen nun auf eine rasche Gesetzesreform. „Die Landesregierung muss zeitnah ein Verfassungsgesetz vorlegen und damit Freiheit und Sicherheit in Einklang bringen“, sagte FDP-Bundestagsvorsitzender Martin Hagen. Die Entscheidung der Richter ist ein wichtiges Signal der Grundrechte – und eine Lehre für die CSU. Auch SPD-Bundestagsfraktions- und Landeschef Florian von Brun forderte rasche Konsequenzen: „Direkttext aus Karlsruhe: Bayerns Verfassungsschutzgesetz verstößt gegen die zu verteidigende Verfassung. Die CSU ist verantwortlich für exzessive und verfassungswidrige Überwachung. Deshalb bekamen sie einen Herzinfarkt. Das Gesetz muss schnell reformiert werden!“, schrieb er auf Twitter.

Das Verfahren wurde von der Gesellschaft für Freiheit der Freiheit (GFF) initiiert – um zu verhindern, dass das Beispiel Bayern bundesweit aufholt. Der Fall richtete sich unter anderem gegen die Bestimmungen zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und sogenannten Informanten, zu längeren Observationen und zur Datenübermittlung an andere Behörden. Auch hier gab es Einwände gegen die mehr als 150 Seiten umfassende Entscheidung der Verfassungsrichter. Richterin Gabriele Britz, die als Berichterstatterin im Ersten Senat das Verfahren leitete, sagte Mitte Dezember in einer Anhörung, Geheimdienstbefugnisse seien noch nie in so großem Umfang angegriffen worden. Die Frage sei jedenfalls nicht, ob das Instrument überhaupt eingesetzt werden könne, sondern vielmehr die Frage, unter welchen Bedingungen eine solche Nutzung gerechtfertigt sei. Wie groß darf die Bedrohung sein? Muss der Richter zustimmen? Ist eine unabhängige Kontrolle erforderlich?

Hermann verteidigte die Reform, die dann nur noch durch CSU-Stimmen beschlossen wurde

Die GFF hoffte auf ein Grundsatzurteil, das über Bayern hinausging. Nach ihrer Einschätzung sind die Anforderungen an den Einsatz von verdeckten Ermittlern oder sogenannten Informanten und an längere Observationen in anderen Landesgesetzen und im Bund relativ gering. Die Regeln für die Datenübertragung sind in vielen Ländern so weit gefasst wie in Bayern.

Verfassungsbeschwerde kann nur einreichen, wer „selbst, im Moment und unmittelbar“ in seinen eigenen Rechten betroffen ist. Die GFF gewann deshalb drei Mitglieder des Verbands der Verfolgten des NS-Regimes – des Bundes der Antifaschisten (VVN-BdA) – der im bayerischen Verfassungsschutzbericht als „linksextreme Organisation“ bezeichnet wurde, als Kläger.

Der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) sagte 2016 vor dem Landtag, dass der Verfassungsschutz „an künftige Herausforderungen angepasst werden muss“: „Angesichts der turbulenten Zeiten des Terrorismus und des wachsenden Rechtsextremismus muss der Verfassungsschutz weiter ausgebaut werden gestärkt, nicht abgebaut.“ Hermann verteidigte die Reform, die der Landtag damals nur mit CSU-Stimmen verabschiedete: Bayern habe auch auf mehrere Karlsruher Beschlüsse reagiert Die Polizei muss verbessert werden.

Die GFF hingegen sah ein großes Problem darin, dass Grenzen zunehmend verschwimmen. Ihr Vorsitzender, Wolfe Bürmeier, kritisiert, dass die Hindernisse für den Informationsaustausch immer weiter abgebaut werden. Tatsächlich gilt hier das sogenannte Spaltungsprinzip: Die Geheimdienste wissen viel, aber sie haben kein Recht einzugreifen – dafür ist die Polizei zuständig, und die weiß nicht alles.

2017 reichten die Grünen im Landtag zudem Klage gegen die umstrittenen Gesetzesänderungen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Das Verfahren ist noch anhängig.