Als Schutzmaßnahme gegen religiöse Indoktrination, Sexualisierung und Stigmatisierung beschloss die ÖVP-FPÖ-Regierung 2018 ein Kopftuchverbot in Kindergärten und einige Monate später in Grundschulen. Diese wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende 2020 gekippt, jedoch nicht in Kindergärten. Dies widerspreche laut Verfassungsgericht dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, da es sich ausschließlich an Muslime richte.
Im Zuge der Verhandlungen zur Bundesvereinbarung 15a drängen die Kindergarten-Zuständigen Länder nun auf die Aufhebung des Kopftuchverbots und dafür. ÖVP-geführte Länder wie Salzburg und Tirol haben dies bereits aus dem Landesrecht gestrichen oder planen dies in naher Zukunft. Jedenfalls spielte das Verbot in der Praxis keine Rolle.
ÖVP-Unterhändler halten an dem Verbot fest
Bundesverhandlungsführer – darunter das ÖVP-geführte Finanz-, Familien- und Kultusministerium sowie das Bundeskanzleramt – halten am Kopftuchverbot fest, berichtete die APA. Eine offizielle Stellungnahme von Integrationsministerin Suzanne Raab (ÖVP) gegenüber der APA gab es nicht. Man versuche nun, eine Lösung auf Ebene der Beamten im Bildungswesen zu finden, hieß es aus Verhandlungskreisen der APA.
APA/Helmut Fohringer Bei mehreren Protesten in den vergangenen Wochen haben Kindergartenmitarbeiter bessere Arbeitsbedingungen gefordert
Andererseits nannten die Grünen, die keine Ahnung von den laufenden Verhandlungen haben, die Einhaltung des Kopftuchverbots trotz der Entscheidung des VfGH “absurd”. Die Zustimmung der Grünen zum Verhandlungsergebnis basiert auf Angebotsausweitung und Qualitätsverbesserung für mehr Geld vom Bund.
Nachhaltigkeit einheitlicher Mindestqualitätsstandards
Die bisherige Bund-Länder-Vereinbarung zur Grundschulbildung läuft im August aus. Grundlage ist, dass sich der Bund an den Kosten beteiligt, sofern bestimmte Ziele erreicht werden. Zuletzt wurden beispielsweise Mittel für das obligatorische Jahr im Kindergarten, mehr Plätze für Kinder unter drei Jahren, flexiblere Arbeitszeiten, frühe Sprachförderung und die Vermittlung von Grundwerten sowie ein Kopftuchverbot festgelegt.
Für das neue Abkommen hat die Bundesregierung bereits bundesweit einheitliche Mindestqualitätsstandards eingeführt. Hier müssen wir uns auf die Gruppengröße konzentrieren, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Doch bei einheitlichen Standards halten sich einige Länder aus Machbarkeitsgründen zurück, zu groß sind die aktuellen Unterschiede. Manche befürchten, dass auf einmal unzählige neue Einrichtungen aufgebaut werden und trotz Personalengpässen neues Personal gefunden werden muss.
Persönliche intensive Erweiterung
Ein entscheidendes Kriterium dafür ist der Family and Work Compatibility Indicator (VIF). Dies geschieht, wenn der Standort von Montag bis Freitag mindestens 45 Stunden geöffnet ist. Laut Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) haben 2020/21 in Wien 94 Prozent der Kinder eine Einrichtung besucht, die diese Kriterien erfüllt, in Oberösterreich sind es 25 Prozent.
Das EcoAustria Institut hat kürzlich die Kosten und den Personalbedarf für einen höheren Anteil an Kinderbetreuung und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch längere Arbeitszeiten, berechnet. Zusätzlich werden 5.000 Pflegekräfte benötigt und es entstehen Mehrkosten von mindestens 270 Millionen Euro. Allerdings berücksichtigt diese Berechnung nicht die Forderung nach höheren Löhnen und kleineren Gruppen.
Kein „Nivellieren“
Jedenfalls dürfe es kein „Nivellieren“ geben, forderte die Kultusministerin in Salzburg Andrea Klambauer (NEOS) aus den laufenden Verhandlungen 15a. Immerhin liegt beispielsweise Salzburg mit einer durchschnittlichen Gruppengröße von maximal acht Kindern unter drei Jahren in der Spitzengruppe, während beispielsweise in Vorarlberg eine kleine Gruppe maximal 16 Kinder betreuen kann.
Sie kritisierte die Form der Verhandlungen, weil Bundesunterhändler nicht gegen Vertreter aller Bundesländer sitzen, sondern nur aus Wien, Niederösterreich und Vorarlberg. Dies sei „sehr ungewöhnlich“ und führe zu „unterschiedlichen Wissensständen“ in den Ländern, kritisierte Clambauer. Die Gespräche enden voraussichtlich Mitte Mai, am Freitag steht das Thema auf der Agenda der Landesfinanzierer.
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