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Ländle-VP und Grüne legen Gesetzentwurf zur Parteienfinanzierung vor – Vorarlberg –

06.05.2022 20:21 (akt. 06.05.2022 20:21)

© Hartinger / CanvaPro

Jetzt muss es schnell gehen mit der Transparenz der Parteienfinanzierung in Vorarlberg: ÖVP und Grüne haben sich auf einen Entwurf für ein neues Gesetz zur Parteienfinanzierung geeinigt.

Für Mai ist ein Treffen mit allen Fraktionen geplant. Noch vor dem Sommer soll das neue Gesetz möglichst einstimmig verabschiedet werden, so ÖVP-Klubobmann Roland Breckfast. Nach Ansicht der Grünen-Vorsitzenden Eva Hammer müssen die Regeln auf die Gemeindeebene ausgedehnt werden.

Der erste vorgelegte Entwurf basiert auf dem entsprechenden Beschluss des Landtags vom 9. März und wurde laut ÖVP und Grünen in einer gemeinsamen Aussendung am Freitag der Opposition übermittelt. Das hat mit der Einladung zu tun, „zusammen an einem Tisch zu sitzen“. Das neue Gesetz kann zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Gleichzeitig müssen die erweiterten Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs in der Landesverfassung verankert werden.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzentwurfs in Kürze:

  • Verkürzung der Ausschreibungsfrist für die Landtagswahl von vier auf drei Wochen; Dies gilt insbesondere für Plakatwerbung, Anzeigen, Anzeigen und Direktwerbung,
  • -Einführung einer Obergrenze für mobile Wahlplakate: diese liegt künftig bei 300; Maximal 50 davon können Großplakate (16 Blatt) sein,
  • -Einführung einer Obergrenze für Wahlwerbekosten: Diese beträgt künftig 2,50 Euro je Wahlberechtigtem; Um weiterhin Wahlvorzugskampagnen in gewissem Umfang zu ermöglichen, sollten Parteien zusätzlich 0,35 € pro Wahlberechtigtem für kampagnenspezifische Werbung ausgeben dürfen,
  • Vorlage eines Berichts über Wahlwerbung zur Landtagswahl innerhalb von vier Monaten nach dem Wahltag (Bund: sechs Monate),
  • Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Vertragsstaaten im Rechenschaftsbericht,
  • Veröffentlichung aller Einnahmen aus Spenden, Anzeigen und Sponsoring der Parteien, ihrer Branchen und verbundenen Organisationen sowie aller verbundenen Unternehmen im Jahresbericht und auf der Homepage der Parteien,
  • Einführung spezifischer Prüfungsrechte für den Landesrechnungshof unter Berücksichtigung derjenigen des (Bundes-)Rechnungshofs,
  • Möglichkeit zur Wiederherstellung der Parteienfinanzierung bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben.

“Der Hund steckt im Detail”

Die Leiterin des NEOS-Klubs, Sabine Shefknecht, sagte der APA, dass das Vorhaben vor allem im Hinblick auf die Kompetenzen des Rechnungshofs eingehend geprüft werde. Die SPÖ zeigte sich verhandlungsbereit. „Wir haben lange auf ihn gewartet, das Gesetz muss so schnell wie möglich kommen“, sagte die SPÖ-Mandatsabgeordnete Manuela Auer. Gleichzeitig bleibt der Antrag auf Aufstockung des Personals des Rechnungshofs bestehen. Auch die FPÖ wird sich intensiv in das Projekt einbringen. „Der Hund steckt im Detail“, sagte FPÖ-Klubpräsident Christoph Bichi. Die Geschwindigkeit, mit der an dem neuen Gesetz gearbeitet wird, zeigt, dass die ÖVP unter enormem Handlungsdruck steht. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem angegangen werden muss. Erklärtes Ziel der FPÖ ist es, dem Rechnungshof eine schnellstmögliche Überprüfung der ÖVP-Veranstaltungen zu ermöglichen.

Bregenz macht Fortschritte

Die Stadt Bregenz ist bereits vorangeschritten. Der Stadtrat hat am Donnerstagabend ein eigenes Transparenzpaket verabschiedet, das jede Wahlkampfgruppe verpflichtet, über die Finanzlage der Partei zu berichten. Liegen Einkünfte von Spendern vor, sind diese anzugeben. Außerdem wurde ein Ausgabenlimit für die Kampagne festgelegt. Eine Arbeitsgruppe von Fraktionen wird eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeiten. Aktionsgruppen, die den Fördervertrag nicht durch Unterzeichnung anerkennen wollen, erhalten künftig keine Förderung mehr.