Deutschland hat die Grenzkontrollen zu Österreich um weitere sechs Monate verlängert. Ein Schreiben an die Europäische Kommission sei bereits am 14. April versandt worden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Auch das österreichische Innenministerium hat angekündigt, an den Grenzkontrollen festzuhalten, trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, dass die Maßnahme teilweise rechtswidrig war.
Tatsächlich gibt es an den Grenzen des Schengen-Raums, dem 26 europäische Staaten angehören, keine permanenten Personenkontrollen. In den letzten Jahren haben jedoch mehrere Länder eine Ausnahme gemacht und Grenzkontrollen teilweise wieder eingeführt. Seit Herbst 2015 kontrolliert Deutschland Bayern an der Grenze zu Österreich. Österreich kontrolliert die Grenzen zu Slowenien und Ungarn.
Das Landesverwaltungsgericht muss prüfen
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Grenzkontrollen in Österreich seit 2017 offenbar nicht mehr legal sind. Grenzkontrollen sind laut Europäischem Gerichtshof nur noch bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung für maximal sechs Monate erlaubt oder innere Sicherheit. Dann werden Beweise für eine neue ernsthafte Bedrohung benötigt. Österreich scheint dies seit 2017 nicht mehr nachgewiesen zu haben. Die endgültige Entscheidung liegt beim zuständigen Gericht in Österreich, dem Verwaltungsgericht des Landes Steiermark. Das Bundesinnenministerium teilte am Dienstag auf Nachfrage mit, die möglichen Folgen des Urteils für Deutschland würden noch geprüft.
Die deutschen Grünen stehen einer Fortsetzung der Grenzkontrollen skeptisch gegenüber und haben Bundesinnenministerin Nancy Feiser (SPD) aufgefordert, ihre Entscheidung – auch vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils – zu überdenken. „Dann ist das Ende der Grenzkontrollen in fünf Jahren rechtlich und politisch gefordert“, sagte Grünen-Politiker Marcel Emerich.
Die Grenzkontrollen dauern an
In Österreich will man trotz der Entscheidung des EuGH an der Kontrolle festhalten. Nach Angaben des Ministeriums ist die Enthüllung ein attraktiver Faktor für den Schmuggel, was auch für bestehende Kontrollen in mehreren anderen Ländern gilt, darunter Deutschland, Frankreich, Dänemark und Schweden. Die aktuelle Verordnung läuft am 11. Mai aus und soll daher zeitnah verlängert werden. Nach Angaben des Innenministeriums wurden in Brüssel verschiedene Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch organisierte Kriminalität (Schmuggel), eine latente terroristische Bedrohung und seit März 2020 besondere Herausforderungen durch die Covid-Pandemie gemeldet. Nach dem EuGH-Urteil muss der Steiermärkische Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob die Erläuterungen ausreichend sind, dass immer eine „neue“ Gefahr bestehe. (Apa / Herr)
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