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Novelle der StVO: Neue Regeln für Radfahrer und Fußgänger – Radfahren in Wien

29. April 2022, 12:39 Uhr (akt am 29. April 2022, 14:55 Uhr)

Änderung der StVO mit neuen Regeln für das Radfahren und Gehen. © AP A (Symbolbild)

Die Novelle des Strassenverkehrsgesetzes (RTG) soll für mehr Sicherheit für Velofahrer und Fussgänger sorgen.

„Einige Spielregeln stammen aus den 1960er Jahren“, sagte Verkehrsministerin Leonore Gevesler (Grüne) am Freitag auf einer Pressekonferenz.

Rechts abbiegen auf Rot für Radfahrer

Künftig kann der Radverkehr an einer roten Ampel rechts abbiegen oder nebeneinander fahren, fußgängerfreundlichere Ampeln und neue Regeln an ÖPNV-Haltestellen.

Im Zuge der neuen Straßenverkehrsordnung wird eine breitere Nutzung von Einbahnstraßen für den Radverkehr möglich, wenn diese ohne Parklücken mindestens vier Meter breit sind und die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Die zuständigen Behörden müssen sie dann für Radfahrer öffnen und unterschreiben, es sei denn, sie begründen, dass keine Sicherheit gegeben ist. Gewessler betonte die Nutzung des Fahrrads, weil „wir sehen, dass das Fahrrad in unserer Zukunft zu einem wichtigen Verkehrsmittel wird“.

Die Novelle der StVO soll den Verkehr umkehren

Die Änderungen sollen auch zur Verkehrswende beitragen, sagte der Minister, denn „40 Prozent aller Autofahrten sind immer noch kürzer als fünf Kilometer“, eine Strecke, die problemlos mit dem Fahrrad zurückgelegt werden könne. ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschleger empfahl das Elektrofahrrad für längere Strecken und berief sich als Teil der Novelle auf den neuen „Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers“. Außerhalb der Stadt, zum Beispiel auf Landstraßen, seien mindestens zwei Meter nötig, sagt Ottenschleger und verweist auf die Sogwirkung, während in der Stadt 1,5 Meter ausreichen – und Infrastrukturanforderungen berücksichtigt werden müssen, Ausnahmen in engen Gassen oder Arealen von 30 km/h.

Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer

Doch „egal ob mit dem Rad oder zu Fuß“, die Novelle ziele darauf ab, beiden Möglichkeiten aktiver Mobilität mehr Raum zu geben, um sicher unterwegs zu sein, erklärte die Ministerin – und das gelte auch für Menschen im Rollstuhl oder Rollator und Kinderwagen. „Wir sind schließlich alle Fußgänger“, sagte Gevesler und verwies auf den „Gehwegvorrang“ für sie, die Haltestellenverordnung – Fahrzeuge rechts von ihnen müssen immer anhalten, während Fahrgäste ein- und aussteigen – und mehr Komfort für Fußgänger Ampelwechsel, mit schnelleren und längeren Grünphasen.

Fußgängerfreundliche Ampeln

Eine fußgängerfreundliche Ampel sei „dringend notwendig“, zeigte sich der ÖVP-Sprecher überzeugt und wies auf einen weiteren wichtigen Punkt für eine einheitliche Lösung für die Schulstraßen hin, die mit einem eigenen Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen werden. Ebenso können große Lkw bald nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Der Sprecher der Grünen, Lucas Hammer, bezeichnete die aktive Mobilität als „den größten ungenutzten Schatz der Verkehrspolitik“. „Viele Menschen haben einfach Angst“, aber die Vision hinter der Veränderung ist, dass alle Zugang zu diesen Bewegungsformen haben – nicht nur die Mutigen.

Unter Berufung auf eine am vergangenen Mittwoch beschlossene Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes (ZMP) kündigte Gewessler im Rahmen eines dritten Teilpakets gegen Beschleuniger weitere Maßnahmen an, in denen auch die Möglichkeit der Beschlagnahmung von Fahrzeugen erörtert wird. Eine Begutachtung der StVO-Novelle ist für den 1. Juni geplant.

ÖAMTC zur Novellierung der StVO

In einer ersten Stellungnahme des ÖAMTC sagte dessen Straßenrechtler Matthias Wolf, eine abschließende Bewertung der Änderung sei erst möglich, wenn das Projekt vorliege, dennoch kritisierte der ÖAMTC-Experte die geplante Rotabbiegeregel mit grünem Pfeil für Radfahrer: Statistik, Hälfte alle Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum bei komplexen Regelungen noch mehr Unsicherheit herrscht.“ Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) hingegen lobte die Neuerungen und bezeichnete sie als „längst überfälligen Schritt“, denn Österreich bekomme endlich Regelungen, die in anderen gängige Praxis seien Europäische Länder.

FPÖ bringt „Unsicherheitspaket“ auf den Weg

Der KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) hingegen fordert umfassendere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, die Zahl der Verkehrstoten steigt, Radfahrer und Fußgänger dürfen nicht durch hohe Geschwindigkeiten oder Drogenfahrer bedroht werden und es braucht wichtige Infrastrukturmaßnahmen notwendig. FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker hat derweil ein „Unsicherheitspaket“ vorgestellt, denn das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel oder das Fahren in eine Richtung für Radfahrer „schafft gefährliche Verkehrssituationen und provoziert Unfälle“, erklärte er. Und mit der Überholregel wird der Keil zwischen die verschiedenen Gruppen der Bewegungsteilnehmer noch tiefer getrieben, weil die Umsetzung in der Praxis „praktisch unmöglich“ sei.