09.05.2022 12:12 (akt 09.05.2022 12:20)
Vier weitere Klauseln sind nicht erlaubt © APA/THEMENBILD
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vier Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Billigfliegers Laudamotion für unzulässig erklärt. Bei den Einsprüchen ging es unter anderem um Haftungsfragen, teilte der Verbraucherinformationsverband (VKI) mit, der im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Fluggesellschaft geführt hat. Zuvor hatte das Oberste Bezirksgericht Wien (OLG) 19 Laudamotion-Klauseln für rechtswidrig erklärt.
Eine der rechtswidrigen Klauseln erlaubt es der Fluggesellschaft, die in der Buchungsbestätigung angegebenen Flugzeiten auf das tatsächliche Reisedatum zu ändern. Der Oberste Gerichtshof sah darin ein inakzeptables einseitiges Recht der Fluggesellschaft, die Dienstleistungen zu ändern. Zwei weitere Klauseln betrafen die Haftungsbeschränkungen für die Beförderung von Gepäck und Personenschäden. Die Klauseln vermitteln den Kunden ein falsches Bild ihrer Rechtsposition und könnten sie daran hindern, ihre Rechte auszuüben, so der VKI in einer Aussendung vom Montag. Die Klauseln würden daher dem Transparenzgebot widersprechen.
Intransparent ist laut OGH auch eine Klausel, die regeln soll, welche Bestimmungen im Falle eines Widerspruchs zwischen den Beförderungsbedingungen von Laudamotion und bestimmten Bestimmungen der Eigentümergesellschaft von Ryanair vorgehen sollen. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs muss der Verbraucher beurteilen, ob Widersprüche vorliegen, um festzustellen, welche Regelung tatsächlich gilt. Die Klausel ist daher unzulässig.
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