Unterschiedliche Expertenmeinungen bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss zu Volksabstimmungen
Wien (PC) – Ist die vom Nationalrat Anfang Jahr festgelegte Impfpflicht angesichts der aktuellen Situation mit COVID-19 obsolet oder braucht es das Gesetz zur Impfpflicht noch, um schnell auf die Neuigkeiten reagieren zu können? Diese Frage war heute Gegenstand einer Expertenanhörung in der Gesundheitskommission des Nationalrates. Grundlage dafür war die Volksinitiative „Berufliches Engagement: Streng genommen nicht“, die von rund 270.000 Personen oder 4,23 % der Österreicherinnen und Österreicher unterstützt wurde. Die Impfung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine starke persönliche Entscheidung, sagen die Unterzeichner und bestehen daher auf Freiwilligkeit. Nicht geimpfte Personen dürfen nicht diskriminiert werden, dies muss auch für einzelne Berufsgruppen gelten. Der Bioethiker Christian Druml und die Virologin Dorothy von Laer sehen das anders, aber in Ausnahmesituationen wie der Covid-Pandemie seien Impfungen nicht nur eine persönliche Angelegenheit, sagte Druml. Von Laer brachte die Idee auf, die obligatorische Impfung auf Personen über 60 zu beschränken.
Von Laer und Dr. Hannes Strasser waren sich über das Risiko von Nebenwirkungen einer Impfung gegen COVID-19 nicht einig. Laer sagte gegenüber Strasser, dass die Sicherheit neuer Medikamente gegen COVID-19 deutlich weniger untersucht worden sei als die der verfügbaren Impfstoffe. Er hatte zuvor von extrem vielen undeklarierten Nebenwirkungen des Impfstoffs gesprochen und gesagt, der Fokus sollte mehr auf der Behandlung von Infizierten liegen. Strasser widersprach auch Gesundheitsminister Johannes Rauch, der die Wirksamkeit und Sicherheit von COVID-19-Impfungen durch zahlreiche Studien eindeutig bestätigt sah.
Menschen: Die Impfpflicht vertieft die Spaltung der Gesellschaft
Die Forderung nach einem verfassungsrechtlichen Verbot der Diskriminierung Ungeimpfter wurde von den Referendumsbefürwortern Werner Bolek, Anatoly Volk und Marcus Hoenecker bekräftigt. In einer Erklärung sagte Volk, die Initiative Let’s Decide Together habe zwei Volksabstimmungen initiiert, bei denen nur 65.729 Menschen für “Impfpflicht, ja, wenn nötig!” gestimmt hätten, und die aktuelle Volksabstimmung habe 269.291 Unterschriften erhalten. Das sei ein klarer Auftrag an die Politik, das Gesetz zur Impfpflicht ersatzlos aufzuheben, zumal Österreich allein in der EU sei. Mit der Impfforderung habe das Parlament offensichtlich gegen den klaren Volkswillen gehandelt, diese “undemokratische Entscheidung” müsse umgehend korrigiert werden, sagten Bolek und Hohenecker. Zudem sei der gesamtgesellschaftliche Nutzen einer Impfpflicht nicht belegbar, so die Initiatoren der Volksabstimmung.
Bolek und seine beiden Stellvertreter warfen der Regierung zudem vor, mit Zwangsimpfungen und umstrittenen Maßnahmen gegen Covid Angst und Hass zu verbreiten und Spaltungen in der Gesellschaft zu vertiefen. Auch der Impfwunsch ist durch die Impfpflicht nicht gestiegen, sondern eher gesunken. Die Impfpflicht ziele nicht auf die Impfung an sich, bekräftigte Wolf, aber diese müsse freiwillig bleiben, und bei Minderjährigen müssten Erziehungsberechtigte Entscheidungsbefugnisse haben. Ermutigt sind die Initiatoren durch die kritische Aussage der Verantwortlichen von ELGA im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung, die auch besagt, dass die Impfpflicht den Umständen entsprechend nicht verhältnismäßig sei.
Druml: Impfen ist während einer Pandemie nicht nur eine persönliche Angelegenheit
Bioethiker Christian Druml, Vorsitzender des Bioethikausschusses des Bundeskanzleramtes, erinnerte zu Beginn seines Statements daran, dass Impfungen neben verbesserter Hygiene am meisten zum weltweiten Wohlstand von heute beigetragen haben. Impfungen haben viel Leid und Tod verhindert und – Stichwort Pocken – teilweise so erfolgreich gewirkt, dass die Krankheiten nicht mehr sichtbar sind. Somit ist die Impfung zu ihrem eigenen Feind geworden.
Laut Druml hat sich die Bioethikkommission bereits 2014 mit diesem Thema im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten wie Masern befasst. Damals wurde festgestellt, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung bestimmter Personengruppen, wie beispielsweise des Gesundheitspersonals, rechtlich zulässig ist, zumal das Gesundheitspersonal eine ethische Verpflichtung hat, sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen.
Ausschlaggebend für die Impfpflicht ist laut Bioethik die Verhältnismäßigkeit in der Nutzen-Risiko-Abwägung. Je sicherer eine Impfung, je gefährlicher die Krankheit und je größer der gesamtgesellschaftliche Nutzen einer Impfung ist, desto gerechtfertigter ist es, in die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen einzugreifen. In Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie sei die Impfung laut Druml nicht nur eine persönliche Angelegenheit, sondern es gelte auch, Begleitschäden wie Verzögerungen und Absagen von Therapien und Behandlungen durch Überlastung des medizinischen Fachpersonals zu vermeiden. Eine Impfpflicht würde hier Gerechtigkeit bringen.
In diesem Sinne habe auch die Bioethikkommission eine positive Stellungnahme zum Impfgesetz abgegeben, so Druml, und empfehle einen flexiblen Mechanismus und eine regelmäßige Überprüfung der Verhältnismäßigkeit. Auch dies sei berücksichtigt worden, die Verhältnismäßigkeit sei im Gesetz „gut formuliert“. Sie hält das Gesetz nicht für überholt – Omicron sei derzeit erleichtert, aber die Pandemie sei noch nicht vorbei. Sie müssen auf den Herbst vorbereitet sein, sagt Druml.
Strasser: Impfauflagen für COVID-19 nicht erfüllt
Der Urologe Hannes Strasser, Co-Autor von Raus aus dem Corona-Chaos, widersetzte sich nicht der Einführung einer Impfpflicht unter besonderen Umständen, etwa „wenn eine Ebola-Welle über das Land fegt“. Die strengen Auflagen für eine Impfpflicht mit COVID-19 sieht er nicht. Schließlich biete der Impfstoff weder Schutz vor einer Ansteckung noch vor einer Übertragung des Virus, sagte er. Das wissen wir seit letztem Sommer. Außerdem ist es nicht zuverlässig vor schwerer Krankheit oder Tod geschützt. „Impfungen wirken, aber sie sind nicht gut genug“, sagte Strasser. Durch eine Herdenimmunität wird die Pandemie nicht beendet werden können, zumal der Impfschutz nachweislich nur wenige Wochen oder Monate anhält.
Gleichzeitig zeigte sich Strasser besorgt über die Nebenwirkungen von COVID-19-Impfungen. Sie werden viel häufiger vorkommen als erwartet, sagte er unter Berufung auf verschiedene Studien. Dies würde zu unkalkulierbaren Risiken für gesunde Menschen führen. Er weist auch darauf hin, dass es in diesem Bereich eine “unglaublich große” Dunkelziffer gibt, da viele Nebenwirkungen nicht gemeldet wurden. Laut Strasser gibt es Schätzungen, dass 26 Millionen Patienten in Europa nach der Impfung gegen die Krone Nebenwirkungen hatten oder haben, und mehr als 300.000 könnten an den Folgen der Impfung gestorben sein.
Vor diesem Hintergrund untersuche er jeden Patienten genau, bevor er gegen COVID-19 geimpft werde, sagte Strasser, der auch als Impfarzt in Tirol tätig ist. Wenn ihm das Risiko zu hoch erscheint, lehnt er die Impfung ab. Allerdings ist das Vertrauen in die Impfung ohnehin geschrumpft, weil jeder jemanden kennt, der Nebenwirkungen hatte oder bei dem die Impfung keine Wirkung gezeigt hat. Strasser hält es für gefährlich, dass die Menschen jetzt generell weniger an Impfungen glauben und die Impfung gegen Covid auch andere Impfungen diskreditiert.
Als mögliche Alternative zur Impfung und im Vorgriff auf den Sturz forderte Strasser, der medizinischen Behandlung von COVID-19-Infizierten mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Seit Wochen gebe es ein neues Medikament, das aber kaum verschrieben werde, kritisierte er. Ein schwerer Fehler sei es für ihn auch gewesen, dass zwar viele Tests in Österreich durchgeführt worden seien, Betroffene dann aber „wochenlang allein“ in Quarantäne gelassen würden, anstatt frühzeitig behandelt zu werden.
Von Laer: Vergessen Sie nicht, Menschen über 60 zu impfen
Die Virologin Dorothy von Laer von der MedUni Innsbruck argumentierte mit Strasser, dass man das Impfrisiko gegen das Erkrankungsrisiko abwägen und Impfreaktionen wie Kopfschmerzen nicht mit den Nebenwirkungen einer Impfung vergleichen dürfe. Impfreaktionen sind keine ernsthafte Erkrankung und vergehen schnell, dies ist eine normale Reaktion des Immunsystems. Zudem wurde bereits festgestellt, dass 12 Monate nach Abheilung der Kroneninfektion das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen um das 2,5-fache ansteigt und Impfungen zu mindestens 50 % vor Long-Covid schützen würden. Allerdings gibt es laut von Laer vereinzelte Fälle von Herzmuskelentzündungen und Thrombosen nach COVID-19-Impfungen, obwohl sie fast ausschließlich jüngere Menschen betreffen und diese Nebenwirkungen bei rechtzeitiger Diagnose gut therapierbar sind.
Was die Impfung betrifft, schlug von Laer vor, sie auf Personen über 60 zu beschränken. Das Virus könne nicht ausgerottet werden, sagte sie, aber obligatorische Impfungen für besonders gefährdete Gruppen könnten helfen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Schließlich würden Impfungen einen guten Schutz vor schweren Krankheiten bieten und damit Krankenhausaufenthalte deutlich reduzieren, ist die Literatur eindeutig. Grundsätzlich sei das geltende Gesetz zur Impfpflicht aber durchaus sinnvoll, sagte von Laer, da nicht bekannt sei, ob es im Herbst mit …
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