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Petition gegen seinen Auftritt im Zürcher Halenstadion

Luke Mokridge, 33, sollte laut der feministischen Streikgruppe Zürich und Yousse Zürich niemals im Halenstadion auftreten. Der Comedian macht am Sonntag, 29. Mai 2022 im Rahmen seiner «A Way Back To Luckyland»-Tour Station in Zürich. Die beiden Organisationen sind wütend über die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Mokridge.

Die feministische Streikgruppe Zürich hatte vor zwei Wochen auf Instagram einen Protest unter dem Motto «Keine Show für die Täter» vor dem Halenstadion angekündigt. Unterdessen hat Yousse Zürich eine Petition gegen den Auftritt des Komikers eingereicht. „Aufgrund solcher Geschichten werden Fälle von sexueller Gewalt selten gemeldet. Den Überlebenden wird nicht vertraut, sie werden nicht ernst genommen und die Täter kommen weitgehend unverletzt davon.“

Vergewaltigungsvorwürfe gegen Luke Mokridge

Aber was wird Luke Mokridge vorgeworfen? Seine Ex-Freundin Ines Anioli (35) warf ihm vor, ihn 2019 vergewaltigt zu haben, woraufhin er Anzeige erstattete. Er bestritt die Vorwürfe. Der Fall wurde im folgenden Jahr wegen Mangels an Beweisen eingestellt.

Zudem hat der SPIEGEL in einem großangelegten Ermittlungsverfahren öffentlich bekannt gegeben, dass andere Frauen Mokridge sexuelle Übergriffe vorwerfen, die bislang nicht bewiesen werden konnten. Mokridge soll versucht haben, eine Frau zum Küssen zu überreden, obwohl er abgewiesen wurde, und in einem anderen Fall einem Selfie-Fan ungefragt ins Gesäß gekniffen haben. Außerdem berichtete ein ehemaliger Partner von einer „toxischen Beziehung“.

Das sagen die Veranstalter

Die Petition fordert die Veranstalter nun auf, die Show abzusagen oder Maßnahmen zu ergreifen, damit sie weiterhin eine Mockridge-Plattform anbieten. Auf Anfrage von 20 Minuten erklärte Hallenstadion-Geschäftsführer Philipp Muschafen: „Wir verurteilen jede Form von Gewalt. Herr Mokridge ist ein freier deutscher Staatsbürger, der unseres Wissens nach keine Anklage hat. Wir überlassen es der Justiz.“ und sie sagen derzeit, dass er ein Bürger von gutem Ruf ist. ” Die Show findet planmäßig statt.

Unterstützung erhielt er dabei vom Veranstalter Thomas Dur von der Act Entertainment AG. Er betonte gegenüber der Zeitung, dass die Schweiz wie Deutschland ein Rechtsstaat sei. „Als Konzertveranstalter bin ich nicht befugt und habe nicht die Kenntnisse, rechtliche Urteile zu fällen. „Ich vertraue den Behörden“, sagte Durr. Er hält Vorurteile in den sozialen Medien für grundsätzlich falsch. (bn)