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Salt TV führt eine zusätzliche Gebühr für die Wiedergabe von TV ein und eliminiert die Schnellvorlauffunktion

Jetzt hängt alles vom Geldbeutel ab: Nutzer von Salt TV können die bisherige Wiedergabefunktion ab dem 1. Mai nur noch eingeschränkt nutzen. Die Wiederholungsdauer wird reduziert und die Schnelllauffunktion wird entfernt.

Kunden können jetzt mit nur einer 30-stündigen Rückblende fernsehen. Zuvor war dies sieben Tage lang für alle Basisstationen möglich, wie Salt seinen Kunden am Mittwoch mitteilte. Das Kundenschreiben ist bei der Nachrichtenagentur AWP erhältlich. Gleichzeitig ist ein Vorspulen beim Time-Shifting oder Aufnehmen von TV nicht mehr möglich.

Wenn Sie diese Funktion weiterhin nutzen möchten, können Sie die alten Funktionen gegen eine monatliche Gebühr zurückkaufen.

Entschädigung für überlaufende Werbung

Grundlage der Maßnahme ist der sogenannte „Gemeinsame Tarif 12“ (GT12), den Salt als erster großer Telekommunikationsanbieter bereits umgesetzt hat. Darin haben sich Fernsehbetreiber, Telekommunikationsunternehmen und Inkassounternehmen auf eine Werbepflicht für zeitversetztes Fernsehen geeinigt.

Die TV-Sender beklagten Einnahmeausfälle, da die bisherige Vergütung für das verspätete Fernsehen durch den Telekommunikationsanbieter zu gering ausgefallen sei.

Mit der GT12-Vereinbarung werden den Usern beim Zurückspulen entweder knapp zweiminütige Werbespots gezeigt oder es fällt eine zusätzliche Gebühr an. Salt entschied sich für die zweite Option.

Swisscom kann noch keine Angaben zur Einführung des GT12 machen, wie das Unternehmen auf Anfrage von AWP mitteilt. Swisscom wird das Angebot ihren Kunden zu gegebener Zeit bekannt geben. Je nach Anfrage bietet Sunrise UPC unterschiedliche Angebote an. Das genaue Design, die Ausführung und die Preise werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben, hieß es in der Mitteilung. (SDA)