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Verurteilt wegen Ex-Terroristen und ACV-Sicherheitsdienst – wien.ORF.at

Das Gericht akzeptierte die Vergewaltigung nicht als Angeklagten, befand die 21-Jährige aber wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB) für schuldig. Die Beklagte brauchte hierfür 18 Monate. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt akzeptierte der Mann das Urteil. Auch die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände, das Urteil ist also rechtskräftig.

Die Sicherheitskräfte wurden erneut verurteilt

Ein verurteilter IDF-Terrorist arbeitete Anfang dieses Jahres als Sicherheitskraft an der Impf- und Testlinie des Austrian Centre und vergewaltigte dabei angeblich eine Mitarbeiterin. Am Freitag wurde der 21-Jährige erneut vor dem Strafgericht verurteilt.

Verletzung der sexuellen Integrität

Der 21-jährige Junge wurde am 6. Januar 2022 festgenommen, nachdem er am Vorabend mit einer Arbeitskollegin in ein Hotel gegangen war, ein Restaurant besucht und sie – so die erste Aussage der Staatsanwaltschaft – angeblich zur Duldung gezwungen hatte sexuelle Handlungen. Er behauptet vor Gericht, dass der Sex einvernehmlich stattgefunden habe, wobei die junge Frau die Initiative ergriffen habe.

Ihre Informationen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Eine Kollegin, der sie von der Nacht im Hotel erzählte, sagte am Freitag im Zeugenstand: “Ich glaube nicht, dass sie es wollte, aber sie hat nichts gesagt.”

Nach ungewöhnlich langer Beratung kam das Gericht zu dem Schluss, dass sich der Angeklagte nicht der Vergewaltigung, sondern der Verletzung der sexuellen Integrität schuldig gemacht habe. Er habe mit der Frau Geschlechtsverkehr gehabt, “obwohl Sie gemerkt haben, dass sie ihn nicht wollte”, hieß es in der Urteilsbegründung. Und: „Wir haben dir geglaubt, dass du keine Gewalt angewendet hast und sie mitgemacht hat.“ Allerdings habe die Frau “geweint und mehrmals gesagt, dass sie das nicht will”. Der Mann fuhr jedoch fort.

Relevante Strafregister

Überraschenderweise gelang es dem 21-Jährigen, als vorbestrafter ehemaliger IDF-Terrorist mit drei weiteren relevanten Vorstrafen eine Anstellung beim Sicherheitsdienst auf der größten Straße für Impfungen und Tests in der Bundeshauptstadt zu finden.

Am 5. Januar trafen sich Sicherheitskräfte mit einem Mitarbeiter, der Gegenstand des Prozesses Impfstraße war, und verabredeten sich mit ihm nach der Arbeit. Sie trafen sich in der Stadt, gingen in ein Schnellrestaurant und dann, so die Anklageschrift, auf sein Drängen in ein Hotel. “Ich bin ein Mann. Als sie sagte, ich will nicht mehr, habe ich sofort aufgehört”, sagte er zum Prozessauftakt Mitte April.

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Er wollte sich der Terrormiliz anschließen

Damals wurde auch erwähnt, dass der Mann im Juni 2017 in Wien wegen einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, davon zehn Monate ohne Auflagen. Keine geringe Strafe für einen jungen Mann – damals war er 17 Jahre alt. Dem Urteil zufolge schloss er sich Ende Mai 2016 der radikal-islamistischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an und wollte in einem Terrorlager in Syrien eine Kampfausbildung absolvieren.

Er wurde jedoch von türkischen Behörden in der südanatolischen Grenzstadt Gaziantep festgenommen, an der Weiterreise gehindert und nach Österreich zurückgeschickt. Zurück in Wien sprach er im Juli 2016 in einem Park elf- und zwölfjährige Jungen an und versuchte, sie für den IS zu rekrutieren.

Nach Verbüßung seiner bedingungslosen Haftstrafe ist der Mann wegen terroristischer Straftaten nicht mehr sichtbar. Er beging jedoch weiterhin Straftaten, wurde zuletzt wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung verurteilt. Trotzdem fand er mit dieser Vorstrafe eine Anstellung in einem Sicherheitsunternehmen und wurde – ohne Kenntnis des Austrian Vienna Center (ACV) und des Wiener Arbeiter-Samariter-Bund – als Wachmann an Wiens größter Test- und Impflinie angestellt.