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VfGH: Abschaffung der Freizeitabgabe für Kufstein und Wörgl – Österreich

Auf . – 08.05.2022 19:38 (akt. 08.05.2022 19:40)

VfGH-Beschluss: Kufstein und Wörgl müssen ihren Freizeitbeitrag ändern. © APA / HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Tiroler Städte Kufstein und Wörgl ihre Freizeitabgabe ändern müssen.

Der Verfassungsgerichtshof streitet über die Höhe des Festbeitrags, der die fehlenden Beiträge zu den kommunalen Infrastrukturkosten ausgleichen soll. Die höchstinstanzliche Entscheidung könnte für viele Tiroler Gemeinden schwerwiegende Folgen haben, berichtete die Tiroler Tageszeitung am Sonntag.

Über 16.000 Feriendomizile in Tirol

Hintergrund: In Tirol gibt es 16.329 genehmigte Feriendomizile. Tiroler Gemeinden können ab 2020 für Wohnungen bis 30 Quadratmeter eine Freizeitpauschale von mindestens 100 Euro erheben. Bei mehr als 250 Quadratmetern Wohnnutzfläche kann die Steuer 2.200 Euro erreichen.

Damit hat Kufstein in den letzten zwei Jahren rund 274.000 Euro verdient, in Wörgl waren es 390.000 Euro. Jede der beiden Städte hat die möglichen Höchstbeträge ausgeschöpft – laut Landesverwaltungsgericht ist dies nicht gerechtfertigt, da der Marktwert der Immobilien dort deutlich unter den Spitzenwerten in anderen Kommunen liegt und es nur wenige Wohnungen dafür gibt Erholung in beiden Städten mit den Zweitwohnungen zu verbinden.

Begründen Sie die Erhebung des Freizeitgeldes

Der Verfassungsgerichtshof folgt dieser Argumentation nicht, Kufstein und Wörgl müssen aber die Art der finanziellen Belastung beweisen. Kommunen müssen daher nachvollziehbar begründen, warum sie die Freizeitvergütung erheben und warum sie den Höchstbetrag gewählt haben. Die Regelungen wurden aufgehoben, also muss das Freizeitgeld neu definiert werden.